Mal was anderes...

  • So, hier ist doch die Laberecke...
    Hab da mal ne Frage, vielleicht kennt der eine oder ander sich damit aus und kann uns einen sinnvollen Vorschlag geben.
    Folgendes:
    Ich wohne zur Miete in DG des Hauses und zur Miete gehört ein Carport. Dieses Carport wird zusammen in einem Betrag mit der Miete überwießen. Steht auch so zusammengefasst im Mietvertrag, wie auch der Garten und die Küche
    Die Eigentümer sind die Kinder von den älteren Herrschaften hier im Haus. Die haben Ihnen Wohnrecht auf lebzeiten gegeben, da ist schon alles umgeschrieben. Haben aber die Verwalterfunktion übernommen. Und alles was gemacht wird, müßen nun die " Kinder " zustimmen.
    Nun, die älteren Herrschaften haben zu dem Anwesen noch eine Doppelgarage. Da steht 1 Auto und Möbel von Ihren Kindern die sie einstellten da beide mal umgezogen sind... Also wäre da ein weiterer Parkplatz ( wenn er nicht vollgestellt wäre )
    Jetzt fängt die eine Tochter im nahem Umfeld das arbeiten an und ihre Mutter will das Carport an die Tochter geben, damit sie darin stehen kann wenn Sie zu arbeit fährt. Ich solle da raus. Ansonsten kommt die Eigenbedarfklage / Räumung.
    Jetzt habe ich aber gelesen im Netz, ist der Stellplatz zusammen mit der Wohnung angemietet, also kein Eigenständiger Vertrag, kann der Stellplatz nicht gekündigt werden sondern nur zusammen mit der Wohnung.
    Ich glaube aber, die Tochter weiß von dem ganzem gar nichts, denn das wäre der Hammer. Wäre meine Kollegin, verlangt aber das ich meinen Stellplatz räume ( wo ich wohne ) damit sie parken kann. Da Lachen doch die Kollegen...
    Weiß da jemand bescheid? Kann uns da einer Helfen?
    Kennt jemand nen guten Makler für Nürnberg / Fürth / Erlangen / Lauf? Kein Witz!!!

  • Ich glaube du hast das selbst schon ganz gut erfasst.
    Wenn der Stellplatz unterm Carport im Mietvertrag mit der Kaltmiete zusammen berechnet worden ist, steht er dir zu. Wenn er allerdings im Mietvertrag separat ausgewiesen ist z.B. 50€ im Monat oder so, dann kann dein Vermieter dir den Stellplatz kündigen. Ansonsten muss er dir das gesamte Mietverhältnis kündigen.
    Ich meine aber, dass in deinem Falle deine Vermieter schonmal gar nicht auf Eigenbedarf klagen kann, denn das würde voraussetzen, dass der Stellplatz dauerhaft mit einer Wohnung genutzt werden soll. Aufgrund einer nahen Arbeitsstelle würde ich mir da keine Sorgen machen, da kommt dein Vermieter so schnell nicht mit durch.

    Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, verlangt dies erstmal nur die Mutter der Eigentümerin von dir. Die hat ja pauschal rechtlich erstmal gar nichts zu melden. An deiner Stelle würde ich in Ruhe mit deiner richtigen Vermieterin sprechen und im Zweifelsfall darauf ankommen lassen. Wenn du rechtsschutzversichert bist, ist die Erstauskunft dort auch meistens kostenlos. Würde mich dann da nochmal beraten lassen.

    Aber scheint erstmal so, als müsstest du dir da keine Sorgen machen.

  • Vollständig ausklamüsern kann das wohl nur ein Anwalt, denn die Situation ist in direkt mehreren Punkten schwierig. Ich gebe mal wieder, was mir zu deinen Punkten so einfällt.

    1. Wenn das Carport integraler Bestandteil des Mietvertrages der Wohnung ist, dann kann dessen Nutzung meines Wissens nicht separat aufgekündigt werden, sondern dann kann nur das gesamte Mietverhältnis gekündigt werden.

    2. In diesem Fall bliebe zu prüfen, ob der Eigenbedarf sich auf die gesamte Mietsache erstreckt (Wohnung + Carport) oder nur auf den geringerwertigen Teil (Carport) und wenn letzteres zutreffend ist, ob dann die Eigenbedarfsklage statthaft ist.

    3. Das mit dem Eigenbedarf könnte für den Vermieter ein Bumerang werden. Wenn noch eine Garage vorhanden ist, diese aber vorschriftswidrig genutzt wird, so dürfte die Klage auf Eigenbedarf an dem Carport mit geringerem Nutzwert erfolglos bleiben.

    Ich bin kein Anwalt, aber den Spaß mit Eigenbedarf hab ich schon mal in anderer Form durch.

    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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  • Kurz und knapp du bist im Recht. Nur der Vermieter kann eine Forderung an dich stellen und wie die anderen schon geschrieben hast ist laut Vertrag die Gesamtheit vermietet.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Hier gehts nur um die Aufstellung, Preislich angehoben wegen Nachträglicher gewünschter Ausstattung ( für Dachfenster Rollos )
    Also sehe ich das richtig, sie kann erst mal reden was sie will, des Stellplatz ist in der Miete! Einen weiteren Stellplatz hat sie ja trotzdem noch. ...
    Zudem sehe ich dann die KFZ Versicherung steigen

  • Da hast du den Schwierigkeitsgrad mal eben um eins erhöht. Das Carport steht zwar im Mietvertrag drin, wird aber bei der Mietzinsberechnung separat ausgewiesen. Da muss ich noch einmal auf einen Fachanwalt verweisen. Oder an den gesunden Menschenverstand appellieren zwecks direkter Ansprache an den Eigentümer.

    OH

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  • Alles klar, ist zwar schade das es über einen Anwalt laufen muß, aber die sind so komisch gerworden die letzten Tage... Ich habe mich schon bei nem Immo Makler suchend gemeldet zwecks Eigentumswohnung kauf...
    Also, wenn einer nen guten Makler kennt in Nürnberg und umgebung... Her damit

  • In manchen Bundesländern gibt es so merkwürdige Regelungen zum Thema Garage. Es sind da schon Gerichtsstreite zustande gekommen mit Sieg für die Behörden.
    In eine Garage gehören nur (Kraft-)Fahrzeuge und damit direkt zusammenhängende Dinge, z.B. Räder, Werkzeug, Dachbox etc.
    Wenn das in Bayern auch so etwas gibt, ist die Sache doch eigentlich klar.

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • 263 m² für 380,- € Netto. Das iss´n Schnapp. Da krieg ich hier grad mal 5 Stellplätze ohne Dach drüber.

  • Alles klar, ist zwar schade das es über einen Anwalt laufen muß, aber die sind so komisch gerworden die letzten Tage... Ich habe mich schon bei nem Immo Makler suchend gemeldet zwecks Eigentumswohnung kauf...
    Also, wenn einer nen guten Makler kennt in Nürnberg und umgebung... Her damit


    Makler kam bei mir nicht in die Tüte. Für die auch noch Geld bezahlen ?( Mußt schon Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer bezahlen.
    Versuchs erst einmal mit reden. Ansonsten mit Rechtsstreitereien ist danach der Wurm drinn. Am besten auf eigene Wohnungssuche oder Haussuche gehen. Was eben das Konto so hergibt. Zinsen sind ja im Keller. Also kaufen, kaufen , kaufen. :D

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Immer langsam. :)
    Wer eine Immobilie sucht, braucht keinen eigenen Makler, den hat der Verkäufer, und der zahlt ihn in aller Regel auch.
    Wer also sucht, blättert durch Zeitungen, Internet, Aushänge in Bank-Foyers usw. Hinter jedem Objekt steht ein Makler, kaum 2x derselbe. Kann dem Käufer auch wurscht sein. Wenn man mal 1-2 Ortstermine mit einem dieser Verkäufer-Makler gemacht hat, weiß der in etwa, was Du suchst und macht von sich aus Angebote. Dann läuft der Ball von alleine.

    Grundsteuer: klar, durch den Käufer
    Grunderwerbssteuer: dto.
    Grundbuchamt: dto., ist aber ein Klacks
    Notar: Verhandlungssache, zahlt meist der Käufer, muss aber nicht

    Als ich vor 12 Jahren mein Haus gekauft habe, lief es exakt so ab. Zuletzt bekam ich ein Exposé zugesandt, das noch keine 2 Stunden offen war. Und das war dann genau das was ich wollte.

    Das Problem bei der Mietsache ist nicht eindeutig, das gebe OH Recht. Ich tendiere für die dingliche Einheit mit der Wohnung durch die Integration in den Mietvertrag. Aber eines ist klar: ohne Gespräch mit den tatsächlichen Eigentümern (den Kindern) passiert erstmal garnichts. Ob sie "komisch" geworden sind, mag subjektiv sein. Vielleicht ändern sich ja ihre Lebensumstände gerade.

  • Wer eine Immobilie sucht, braucht keinen eigenen Makler, den hat der Verkäufer, und der zahlt ihn in aller Regel auch.

    Das halte ich aber für reines Wunschdenken. Wenn jemand seine Hütte nicht losbekommt, mag das ja noch zutreffen, aber welche Bude bekommt man denn heutzutage bei dem Zinsniveau nicht an den Mann? Ich sehe hier in der Gegend mittlerweile Objekte mit Preis angeboten, bei denen man vor fünf oder zehn Jahren noch die Abrisskosten hätte drauflegen müssen.
    OH

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  • Rede zuerst mit den Kindern bevor du verbrannte Erde produzierst....

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    Sag NEIN zu Postingsammlern!

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    Grundsteuer: klar, durch den Käufer
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    Grundbuchamt: dto., ist aber ein Klacks
    Notar: Verhandlungssache, zahlt meist der Käufer, muss aber nicht

    Als ich vor 12 Jahren mein Haus gekauft habe, lief es exakt so ab. Zuletzt bekam ich ein Exposé zugesandt, das noch keine 2 Stunden offen war. Und das war dann genau das was ich wollte.

    Das Problem bei der Mietsache ist nicht eindeutig, das gebe OH Recht. Ich tendiere für die dingliche Einheit mit der Wohnung durch die Integration in den Mietvertrag. Aber eines ist klar: ohne Gespräch mit den tatsächlichen Eigentümern (den Kindern) passiert erstmal garnichts. Ob sie "komisch" geworden sind, mag subjektiv sein. Vielleicht ändern sich ja ihre Lebensumstände gerade.


    Dein 2.Satz stimmt nicht so ganz. Es gibt 3 Modelle, Verkäufer zahlt, Käufer zahlt oder man teilt sich in die Provision.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Das ist richtig. Ich sagte ja auch "in der Regel". Meist läuft es auf den Deal hinaus: "ich den Notar, Du den Makler". Schließlich hat der Verkäufer den Makler ausgesucht und beauftragt und ist für dessen Provisionsniveau verantwortlich.

    OH: Wenn es einen Markt für Sanierungsobjekte gibt, warum nicht? Scheinen auch gekauft zu werden.
    So ein Makler hat für einen Verkäufer durchaus Vorteile, egal für welchen Objekttyp. Wer einmal eine Immobilie verkauft hat, weiß das. Einen guten Makler sieht ein Verkäufer nur dreimal: beim Beratungsgespräch, beim Ortstermin mit dem potentiellen Käufer, und beim Notar. Den ganzen Rest wickelt der Makler mit seinem Fachwissen und seiner Zeit ab. Wer das selber tun will, verspielt viel. Man kann sein Objekt auch an die Hausbank geben (die aber auch wieder nur einen eigenen Makler beauftragt).

  • OH: Wenn es einen Markt für Sanierungsobjekte gibt, warum nicht?


    Die Objekte, von denen ich sprach, kannst du nur noch mit dem Streichholz sanieren. Und dann bleibt noch genügend Sondermüll auf dem Grundstück liegen, dass es für den Erwerber noch richtig teuer wird.
    OH

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  • @ Herzogsweg 16
    Das sind die gesammt Quadratmeter vom Haus...
    Ich habe nur knappe 70 ca

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