Unfallfrei also....

  • Kannst ihm ja anbieten, dass du von rechtlichen Schritten absiehst, wenn er dir den vollen Kaupfreis anstandslos erstattet (und du den Wagen trotzdem behälst). Dürfte auch für ihn entspannter und vor allem nicht wesentlich teurer sein.

    ALTER!
    Das istr ganz kurz vor Nötigiung und Erpressung.... Son Ratschlag ....
    :aldaSchwede:(weissnicht)(weissnicht)(weissnicht)(weissnicht)(weissnicht)(weissnicht)

    Zitat


    vor allem nicht wesentlich teurer sein.


    Mal davon ab dass es einen Unetrscheid macht ob er das Staatssäckel füllt oder das des Geschädigten

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  • Nein, das ist keine Erpressung oder sonstwas. Das ist Vertragsfreiheit!
    Er hat keinen Nachteil gegenüber Status Quo, es wird nur ein Weg aufgezeigt beiden Seiten das Leben zu erleichtern.
    Natürlich ist die Formulierung hier nicht ganz unwichtig.
    Es muss deutlich werden: Dies ist keine Drohung, sondern ein Angebot.

  • Sorry, ich würde dir dringend anraten sowas vorhr mal zu prüfen.
    Juristisch gesheen besteht die Entschädigung für den vnicht erwähnten Mangel (ob arglistig etc pp. muss gerichtlich beweisen werden) aus der MInderung des KP oder der Rückgabe der Ware mit ggf. Auslagenerstattung.

    Volle Erstattung und einbehalt der Ware (die nicht verderblich etc pp ist) ist da jenseits von gut und Böse... wenn mri einer so ein Angebit machen würde dann würde ich das per Mail haben wollen und dann selber zur STA gehen....

    EDIT:
    (Habe heute mal Zeit)
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

    Androhung von Übel: wenn du nicht dann gehe ich rechtliche wege
    Zwang zur Handlung: Kaufpreis + Gut überlassen (mit nicht unerheblichem Wert)

    Wobei
    http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html
    eher trifft da es ein Vermögensdelikt ist

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    Einmal editiert, zuletzt von Merten (24. August 2015 um 18:15)

  • Naja, über die Höhe der Entschädigung hat man ja das Recht sich zu unterhalten. Ebenso hat man als geschädigter das recht NICHT von seinem Recht zur Anzeige gebrauch zu machen, bzw diese zurück zu ziehen.
    Nach so einer Betrugs-Aktion würde ich als Geschädigter versuchen die enormen Kosten für den Täter so gut es geht in meine Tasche zu lenken ohne diese unnötig zu reduzieren.
    Wenn es dann auf -70, 60, 50% des Kaufpreises raus läuft, wäre es doch auch ok.

  • Nach so einer Betrugs-Aktion würde ich als Geschädigter versuchen die enormen Kosten für den Täter so gut es geht in meine Tasche zu lenken ohne diese unnötig zu reduzieren.

    1) Musst DU oder eben die Staatsorgane beweisen dass es ein Betrug (VORSATZ) war.
    2) Wenn der Staat (als eben einziges Organ was es feststellen kann ob Betrug oder nicht) Unkosten hat dann sind diese zu entschädigen
    3) Die Frage ist wuirklich ob dem Schädiger enorme KOsten entstehen werden, in dem MOment wo er Reue zeit (Uniwssenheit/ Doofheit etc.) sinken die KOsten idR deutlich. (Bei ienem Kumpel war der Fahrwerksdom nru gespachtelt udn gelackt aber nicht mehr wirklich fest; Ende vom Lied Rücknahem des Wagens wegen Verkehrsuntüchtigkeit udn 500 € Strafe... und nur rechne mal aus was bei einem Gepschtelten KOtflügel ist...)
    4) Alles andere ist eben Wild West Verhandlung auf der mehr als dünne Linie zur Erpressung und Nötigung

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  • Das Schöne am Privatrecht ist die freie Vertragsgestaltung. Man kann also alles vereinbaren. Sollte er dem Angebot von Spike zustimmen, dann ist es halt so. Wäre halt eine schnelle Variante, wobei ich persönlich den Mondeo nicht weiterfahren würde.

    Wichtig ist, dass solche Typen bestraft werden. Entweder durch die Justiz oder dem Vertragspartner (im Form der Rückzahlung etc.).

  • Ich frag mcih echt...
    Nach der freien Vertragsgestaltung kann ich auch Kinder verkaufen, doof nur dass es dann mit anderen Gesetzen kollidiert, wilkommen im Privatrecht.

    Auch wenn wir hier ein Autofum sind, sollte gerade Spike in siener Funktion als Autoschieber doch mehr Kenntnisse über Vetragsrecht haben als solche Dinge zu postulieren, wir haben im BGB auch Sachn wei Geschäfte nach Treu und Glauben; Gute SItten etc. Wenn ich nun jemanden bestrafen will weil er einen Mangel verschwiegen hat (ob absicht oder nicht ist wie gesgat nicht mal klar), darf ich diese Grenzen n icht überschreiten. Und oslche Ratschläge wie getätigt gehen weit über das Maß der Verhältnismäßigkeit hinaus.

    Ach ja etwas seriöser als Vollen Kaufpreis und den Mondeo
    http://www.haufe.de/recht/weitere-…210_206840.html

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  • Ich sehe das auch eher als Anfang und Eintritt in Verhandlungen.
    Sittenwidrig oder sontiges ist es nicht, da je nach Verhandlungsgeschick die Kosten für den Betrüger eher geringer ausfallen. Wenn du ihm jetzt sagen würdest "1 Million oder du bist vorbestraft", das wäre was anderes. Aber solange die "freie Vertragsgestaltung" zu einer beiderseitigen Nerven und Kostenreduzierung (oder zumindest nicht Kostensteigerung) führt, sollte es da rechtlich keine Probleme geben, wenn beide Parteien sich einigen.

  • Ist ja schon interessant wie ihr euch Gedanken macht über dieses Problem. Der Rechtsanwalt wird ihn schon beraten!

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Ich sehe das auch eher als Anfang und Eintritt in Verhandlungen.

    Je nach Nationalität, Cholerik etc. pp. ist das kein Einsteig in Verhandlungen sondern ne gute EXIT Strategie

    Zitat


    da je nach Verhandlungsgeschick die Kosten für den Betrüger eher geringer ausfallen.


    Was zum einen zu beweisen wäre dass es ein Betrigsversuch udn nicht fahrlässigkeit ist und zum anderen wisen wir doch genau dass Rückgabe oder minderung um den merkantilen Wert die einzigen DInge sind die passieren können, Strafe durch STA fällt ggü. Provatpersonen recht egring aus.


    Zitat


    das wäre was anderes.


    Echt??
    ICh stelle mir das mal wie geschildert vor:
    "Auto und vollen Kaufpreis oder ich regel das juristisch" (so haste es geschrieben :P )
    Ich erkenne da ausser in den Summe keinen Unterschied...

    Ich denke du siehst was ich meine :)

    Zitat


    Ist ja schon interessant wie ihr euch Gedanken macht über dieses Problem. Der Rechtsanwalt wird ihn schon beraten!

    Danke für den konstruktiven Beitrag :rolleyes::rolleyes::rolleyes::P
    Immerhin sidn SPike und ich bisher thematisch unterwegs :)

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  • Erfahrungsgemäß haben RA leider ähnlich viel Bock auf Ihren Job wie mancher Ford-Meister!
    Ausser meinem Schwager und einer, mittlerweile nicht mehr dort beschäftigten Anwältin bei Pflüger in Köln, habe ich noch keinen RA erlebt, der richtig Lust auf seinen Job hatte.

  • Du kennst die falschen RA ;)
    Google mal nach Walldrof und Frommer in München :D

    So und nun schäme ich mich weil OT :D

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  • Mein Verkehrs-RA fährt immer mit und merkt sich die letzten 100 Stunden!
    Aber ok, in diesem Fall ist das OT.
    Vom Anwalt beraten lassen aber nicht unkritisch alles "schlucken", was der sagt.

  • Was mir auffällt:

    Der Kauf war Privat, also kein Händler
    ...
    dass ein KFZ Makler... den Vertrag gegen zu zeichnen.


    Kfz-Makler und Kfz-Händler sind dasselbe, nur der Titel ist etwas pompöser. Wenn ein "Kfz-Makler" ein Kfz an den Mann bringt, dann tut er das normalerweise in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit. Er ist Dein Vertragspartner, und das gewerblich. Lass Dir nichts anderes einreden. Wenn er Dir aber dennoch ein Fahrzeug unbedingt "privat" verkaufen will, dann riecht das komisch. Will er sich vor der Gewährlieistung drücken? Warum? Ahnt oder weiß er etwas über das Fahrzeug was Du besser nicht erfahren sollst?

    Ein treuer Begleiter, ein ganz gewöhnlicher MK4 vFL Benziner, nix Ausgefallenes, einzig: es ist KEIN Turnier.

  • Nene, Makler ist schon noch was anderes!
    Wobei er eventuell, je nach Auftragsformulierung, in Regress genommen werden kann.

  • Der Makler ist leider wirklich in seinen Pflichten stark im Vorteil gegenüber dem Händler, das Thema habe ich bereits durch.
    Die Diskussion ob, wie und was ich dem Vorbesitzer anbiete hat sich ohnehin erledigt.
    Ich habe ihm 2 Briefe mit angemessener Fristsetzung und dem Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung geschrieben.
    Auf beide folgte keine Reaktion.
    Das mit der Erstattung des vollen Kaufpreises... also nein würde ich dazu nicht sagen, für realistisch halte ich es jedoch nicht.
    Mein Ansatz wird folgender sein.
    Laut gutachten sind Reparaturkosten von rund 17.000 Euro angesetzt.
    Der Schaden wird dort ausdrücklich als Totalschaden (wirtschaftlicher Natur) betittelt und eine Freigabe zur Reparatur wurde NICHT erteilt.
    Demnach hat der Vorbesitzer von seiner Versicherung offensichtlich den Zeit/Wiederbeschaffungswert kassiert.
    Das zu verheimlichen und den Wagen ohne Angabe dieser Geschehnisse weiter zu veräußern, nachdem er wieder hübsch gemacht wurde, da braucht es nicht viel die arglistige Täuschung zu beweisen.
    Nun habe ich auf dem Gutachten einen Restwert des Wagens stehen, als Wert A.
    Dann habe ich den von mir gezahlten Kaufpreis als Wert B.
    Mein Plan ist es, die Differenz als Preisnachlass anzusetzen, diese wäre immer noch über 6000€.
    Ich denke, das ist ein logischer und nicht unrealistischer Gedanke.

    Sollte das so nicht fruchten, dann stell ich ihm den Hobel halt doch wieder vor die Tür.
    Dann kann er mir den Kaufpreis zurückzahlen + eine nicht unerhebliche entschädigungszahlung, vorallem für die Kosten die ich bisher in Verbindung mit dem Wagen hatte.
    Sei es die Anmeldegebühr, die Winterreifen die ich direkt im Anschluss kaufte bis hin zum Simmering des Getriebes oder auch nur dem neuen Rahmen des Außenspiegels.
    Alle Kosten die mir ohne den Wagen nicht entstanden währen.
    Das kann er sich ja dann 2 mal überlegen, verkauft bekommt er das ding danach sicherlich nicht mehr so einfach.

    Aber wie dem auch sei, das liegt nun in den Händen meines Anwalts.
    Dieser hat im übrigen lust auf seinen Job, er verdient schließlich nicht schlecht daran mit ;)

  • Bei 17.000€ Schadenswert lt. Gutachetn müsste aber mehr gewesen sein als Kotflügel etc. da würde ich ggf. püber den Anwalt nochmal ganz genau prüfen lassen ob da nicht noch was im argen liegt.

    Bei den Schadenssummen wäre ich nicht so sicher ob ich noch nen gutes Gefühl in dem Pott hätte...

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  • (Habe heute mal Zeit)
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

    Androhung von Übel: wenn du nicht dann gehe ich rechtliche wege

    Nö. Dann wäre ja praktisch jeder Vorschlag, statt einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine andere Lösung zu suchen eine Nötigung.

    Wikipedia zum Thema:

    "Wenn die Drohung mit einem empfindlichen Übel sozialadäquat ist, liegt keine Nötigung vor (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird)."

    Man kann jetzt darüber streiten, ob der vorgeschlagene Ausgleich (Kohle zurück, Auto bleibt trotzdem beim Käufer) nicht überzogen zum Vorteil des Käufers ist, aber das kann der Verkäufer ja gerne so sehen und stattdessen eine gerichtliche Klärung suchen.
    Mit nichts anderem droht der Käufer ja als Alternative.

    MfG

    Salador

    Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.

  • Ein Makler vermittelt nur, er handelt nicht, er ist nicht Käufer und Verkäufer im Sinne des Kaufvertrages. Sobald er aber am Verkauf beteiligt ist (außer durch seine Provision), ist er nicht mehr Makler sondern (Zwischen-)Händler. Da muss man sehr genau hinsehen. Die oben von mir wiedergegebenen Zitate machten mir das nicht besonders klar. Die Berufsgruppe "Makler" gehört zudem traditionell in den Immobiliensektor oder die reine Finanzwelt. Bei "Maklern" mobiler Dinge muss man darauf achten ob er sich den Titel nur zugelegt hat um bedeutender zu erscheinen wie der gewöhnlche Fähnchenhändler.

    Zusatzkosten ansetzbar: zum Beheben von beim Verkauf bereits vorhandener Defekte vielleicht. Eventuell kommt es zudem darauf an ob diese im Kaufvertrag genannt , also ob sie bekannt und akzeptiert sind oder nicht, oder ob sie die Verkehrs- und Zulassungstauglichkeit tangieren. Die Winterreifen denke ich aber gehören nicht dazu. Auch wenn Du sie dem Käufer mit zurückgibst, dürfte er keinen Anlass haben, diesen freiwilligen Einkauf zu erstatten. Besprich das aber besser mit Deinem Rechtsbeistand.

    Ein treuer Begleiter, ein ganz gewöhnlicher MK4 vFL Benziner, nix Ausgefallenes, einzig: es ist KEIN Turnier.

  • Also eines mal vorweg.
    Ich ersuche hier keinen Rechtsbeistand. Sowas geht im Internet selten gut.
    Dafür habe ich einen Anwalt und zusätzlich eine Juristin, bei der ich wöchentlich 90 Minuten Rechtslehre genieße.

    Ansetzen kann ich ALLE Kosten, welche mir NICHT entstanden wären, hätte ich den Wagen nicht gekauft. Von Betriebsmitteln mal abgesehen.
    Was letzlich vor Gericht davon durchgeht steht natürlich in den Sternen.
    Aber wie gesagt, primär möchte ich den Wagen nicht zurück geben.
    Der Aufwand wäre einfach unverhältnismäßig größer.
    Es wird nunmal nicht so aussehen, dass ich nächste Woche vor Gericht stehe, 2 Tage später mein Geld habe und 3 Tage später ein neues Auto.
    Also muss ich mich irgendwie, alltagstauglich damit arrangieren.
    Ist halt ne Situation enstanden durch Betrug und ne gewissen Unachtsamkeit meinerseits.

    Jetzt heißt es, das Beste draus machen.

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