Neu hier und schon Probleme ...

  • Hallo,

    nachdem mein BMW 518i Touring 14 Jahre treue Dienste geleistet hat und mit 21 Jahren und 300.000 km einiges zu reparieren gewesen wäre, habe ich mir Anfang Mai einen Mondeo Turnier angelacht. Ich benötige beruflich einen großen Kofferraum und da geht am Turnier kein Weg vorbei. Andere Kombis sind zwar vielleicht schön, aber keine Kombis und sündhaft teuer.

    Es ist ein Mondeo Turnier 2.0 Trend aus 1. Hand mit 85.000 km, EZ 11/2007.
    Ein schönes Auto. Gepflegt, komfortabel. Viel Platz. Und mit den 145 PS auch ganz flockig unterwegs.

    Im Titel schrieb ich was von "Problemen".
    Von einem etablierten Ford-Händler gekauft kommen so nach und nach Mängel heraus, die die Seriosität des Autohaus bezweifeln lassen. Leider muß ich auch gestehen, daß ich unter Zeitdruck gekauft habe, da mein BMW erhebliche Mängel hatte und die HU schon im Februar abgelaufen war, sodaß ich manche Sachen nicht gesehen habe, die ich hätte sehen können.

    So merkte ich beim ersten Waschen der Windschutzscheibe, daß sich diese an den Rändern ablöst. Die Handbremse wirkt erst nach halbem Bremshebelweg und der Motor ruckelt beim Anfahren und beim Schalten in den 2. Gang, mal mehr, mal weniger.

    Ein Mitarbeiter einer Prüforganisation teilte mir mit, daß das Auto mit sich ablösender Scheibe keine HU-Plakette hätte bekommen dürfen. Aber der Händler legte mir eine aktuelle HU vor, in der auch überraschenderweise die Bremswerte links und rechts genau übereinstimmten. Hat da der Prüfer "Fehler gemacht"?

    Die Krönung ist, daß der Werkstattmeister nichts von einem motortypischen - ich nenne es - Anfahrruckeln wußte. Wir haben dann eine Probefahrt gemacht. Der Meister ist natürlich so angefahren, daß das Anfahrruckeln nicht auftritt: mit viele Gas und langsamem Kommenlassen der Kupplung. Ich habe ihm die Sache demonstriert, wo er nur durchblicken ließ, daß ich wohl falsch anfahren würde.
    Meine Familie hat mir bestätigt, daß ich mit dem BMW ohne Ruckeln anfahren konnte. Wieso nicht auch mit einem Ford?
    Zum Anfahrruckeln habe ich mich hier im Forum schon schlau gemacht.
    Fast hätte ich es vergessen: in der Werkstatt wurde wegen des Anfahrruckelns eine neue Software aufgespielt. Mein Hinweis, daß der Defekt mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Drosselklappe liegen könnte, wurde abgetan. Ist schon klar: man will den Gewinn maximieren.

    Jetzt liege ich mit der Werkstatt im Clinch, gehe aber davon aus, daß entsprechend nachgebessert wird. Wenn nicht, geht die Sache zum Rechtsanwalt.
    Diese Werkstatt werde ich weiterempfehlen - meinen Feinden! :D

    Trotz dieser Startschwierigkeiten hoffe ich, mit dem Mondeo lange Freude zu haben und hier im Forum im Bedarfsfall Unterstützung zu finden und - nach gemachten Erfahrungen - Unterstützung geben zu können.

    Grüße aus Hof

    Klaus

  • Die sich an den Rändern "auflösende" Scheibe ist Standard bei den frühen Baujahren.
    Dass dies TÜV relevant sein soll, lese ich hier das 1. Mal.
    Das Drosselklappenpoti mit ein paar Tropfen Elektronik-Kontaktöl wieder geschmeidig machen ist sehr schnell gemacht. Die Drosselklappe lässt sich beim Duratec Benziner in 5 Minuten ausbauen. Das Potigehäuse mittels 3 Schrauben vom Drosselklappengehäuse lösen, 2...3 Tropfen Öl an die Potiwelle und wieder zusammenbauen. Die 3 Schrauben mit blauem Schraubenlack (mittelfest) sichern.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • Viel Spaß mit dem Neuen "Alten". Da hast du ja den günstigsten im Segment gekauft. War da schon Radio drin. :P

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Zur Windschutzscheibe:
    Der TÜV hat die HU-Plakette erteilt. Schriftliche Anfrage bei der Dekra führte zur Aussage, daß die Plakette verweigert werden würde. Morgen gehe ich da mal hin.
    Bei GTÜ würde man die Plakette erteilen, aber einen "Hinweis" in den HU-Bericht einbringen.

    Da wir hier im Fichtelgebirge noch Winter mit Frost haben ;) , befürchte ich, daß im nächsten Winter gefrierendes Wasser die Scheibe gar abdrückt.

    Den Drosselklappenpoti gängig machen ist kein Problem. Wurde ja hier im Forum schon super beschrieben.

    Mich ärgern an der ganzen Sache 4 Dinge:
    - Daß ich das Problem mit der Windschutzscheibe vor dem Kauf nicht gesehen habe.
    - Daß das Ford-Autohaus mir ein Auto hinstellt, Mängel oder anstehende Mängel nicht benennt und damit gewinnmaximierend auf mich als Kunden abwälzen will.
    - Daß man mich hinsichtlich des Anfahrruckelns als zu blöd zum Autofahren hinstellt. Ich weiß, daß manches nachläßt, wenn man Anfang 50 ist :( , aber so schnell geht der körperliche Verfall nun doch nicht, daß ich innerhalb weniger Tage kein Gefühl mehr fürs Fahren habe.
    - Daß ich eine gütliche Einigung angestrebt habe und der Herr Geschäftsführer anscheinend auf Krawall gebürstet ist. Ich habe sogar das Gefühl, daß er mich jetzt auch noch schikanieren möchte.

    Kaufvertraglich wurde mir ein Kundendienst zugesichert und im Serviceheft bestätigt. Nach der Übernahme des Mondeo stellte ich fest, daß sich der Handbremshebel halb ohne Wirkung hochziehen ließ. Nachdem ein Mechaniker am linken hinteren Bremssattel mit dem Schraubendreher herumgestochert hatte, funktioniert die Handbremse jetzt besser. Ich vermute einen Schwergang, der aber bei einem Kundendienst hätte auffallen müssen. Daher könnte man vermuten, daß der Kundendienst zwar zugesichert war, aber schlecht, nur teilweise oder garnicht durchgeführt wurde.

    Ich könnte jetzt rechtlich gegen das Autohaus vorgehen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei ganz unterschiedliche Dinge.

    Ich arbeite an einer anderen Lösung.

    Entsprechende Werbung werde ich für das Autohaus, das mich nie mehr sehen wird, aber schon machen.

    Zum Autoradio: Es ist ein Sony CD6 mit - hört, hört - Sprachsteuerung eingebaut. Bloß: zur Sprachsteuerung habe ich keine Bedienungsanleitung bekommen. Hat jemand von Euch einen Link, wo ich mir die besorgen kann?

    Ossi: ich weiß nicht, wie Du das mit "dem günstigsten" meinst. Preislich kann ich keine größeren Sprünge machen und von der Ausstattung her ist alles drin, was ich wollte, u. a. Windschutzscheiben- und Sitzheizung. Der Motor ist zwar vom Spritverbrauch her nicht gerade sparsam, aber er läuft nicht schlecht und tut sich auch mit dem Gewicht des Autos nicht schwer. Wenn ich da an meinen alten BMW mit 1,8 Liter und 115 PS denke: der Motor hat beim Beschleunigen schon gequält geklungen.

    Ein schlechter Start mit dem Mondeo, aber ich bin Optimist.

    Grüße

    Klaus


    >>> Fährt einmal der Lord fort, dann fährt er mit einem Ford fort! <<<

  • Ist doch relativ einfach der Händler hat dir gegenüber eine Gewährleistungspflicht .
    In den ersten 6 Monaten wäre er Beweispflichtig das der Mangel beim Kauf nicht
    bestanden hat.
    Also stell ihm den Wagen auf den Hof formuliere schriftlich das bestehende Problem (Symthome)
    keine Mutmassungen oder gezielt auf Teile hinweisen und verlange die Beseitigung.

    Sollte er sich weigern , hilft der Gang oder gegebenenfalls die Drohung mit einem Anwalt.

    Das ganze hier ist natürlich hinfällig , wenn er das Auto im Kundenauftrag an dich verkauft hat dann ist von Privat und du schaust in die Röhre.

    Ossi meinte vermutlich mit " Günstig " die Ausstattungsmerkmale des Trend .


    Was die Motorisierung betrifft sind 145 Pferdchen für das Klotz von Auto schon ein wenig sparsam :D aber geht durchaus.

    Sprachsteuerung ab Seite 281 ( Handbuch im Anhang)

    DEDEU_CG3536_MND_og_200612.pdf

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

    ____________________________________________________________
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  • Zitat

    von Klaus G.:
    Bloß: zur Sprachsteuerung habe ich keine Bedienungsanleitung bekommen. Hat jemand von Euch einen Link, wo ich mir die besorgen kann?


    Die Anleitung gibts auf https://mk4-forum.denkdose.de/www.ford.de zum Download.
    Für die Sprachsteuerung braucht man aber eigentlich nur wissen:
    "Hilfe" - dann bekommst Du alle Kommandos genannt
    und
    "Mobiltelefon Name" - Damit wird zur Sprachwahl des Telefons durchgeschaltet.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

  • Herzlichen Dank für die Tipps und Links! Die helfen mir weiter!

    Die Sache entwickelt sich!
    Ich habe das Auto einem anderen Ford-Händler zur Überprüfung gegeben. Heftig, was die gefunden haben:
    - Zweimassenschwungrad defekt
    - Klimakondensator defekt
    - Lüfter defekt
    - Hintere Türe links erneuert, Seitenteile links und rechts neu lackiert
    - Stoßstange hinten nicht korrekt montiert
    - Bremssattel und Handbremsseil hinten links defekt
    - Flexrohr des Auspuff nicht fachgerecht geschweißt, nicht dicht

    Kostenvoranschlag inkl. neuer Windschutzscheibe: 4.700 Euro!

    Was mir jetzt noch aufgefallen ist:
    - Die Kimaanlage läßt sich über den Off-Schalter auch einschalten. Ist das bei Euch auch so?
    - Schaltet man an der Klimaanlage auf Umluft, ist davon nichts zu bemerken. Bei meinem BMW hat man die Klimaanlage dann schalten und Klappen klappen hören. Ist das beim Mondeo so, oder ist da auch ein Defekt? Hört man da was?
    Habe bisher noch keinen Stinker vor mir erwischt, um die Funktion testen zu können. ;)

    Muß jetzt nur noch klären, weshalb die Tür erneuert und die Nachlackierung gemacht wurde.

    Habe jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, denn der Verkäufer bestreitet nach wie vor das Anfahrruckeln.

    Ist schon der Hammer: da dreht mir der Verkäufer eine Baustelle an, an der die Werkstatt schon gepfuscht hat und auch die Mängel nicht erkannt hat (oder nicht erkennen wollte/durfte?) und jetzt soll DIE das nachbessern. Wer weiß, was die dann zusammenbasteln.

  • Auto zurück. Ich würde garnichts machen lassen. Ein Unfall wurde verschwiegen. Wie geht sonst eine Tür kaputt. Da wird vielzuviel repariert.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Ich werde heute den Vorbesitzer anrufen und versuchen heraus zu bekommen, ob es ein Unfall war, oder z. B. nur eine dicke Beule, oder ob die Tür wegen Korrosion erneuert wurde.

    Ich finde es schon heftig, daß ich als beschissener Käufer abzappeln muß, statt das Auto sofort zurückgeben zu können.
    Denn es ist klar, daß eine Fachwerkstatt zumindest einen Großteil der Schäden hätte erkennen müssen. Ich unterstelle dem Autohaus, daß die das Auto vorsätzlich mit den Schäden so verkauft haben in der Hoffnung, daß die Reparaturen dann über die Gebrauchtwagengarantie bzw. zu meinen Lasten erledigt werden.

    Wenn ich mit Hilfe des Vorbesitzers nachweisen kann, daß ein Unfallschaden vorliegt, ist die Sache einfach. Wenn nicht, muß ich das Auto in diese Pfuschwerkstatt geben. So der Anwalt.

    Hat jemand von Euch Positiv- bzw. Negativerfahrungen mit dem AutoForum Münchberg?

  • Die Meinung eines anderen FFH ist zwar schön , aber leider im Streitfall nicht bindend.
    Wenn es wirklich einen Unfallschaden gab, dann den Verkäufer darauf hinweisen ,sollte
    dein Anwalt aber wissen und auf Rückgabe bestehen.
    Wenn er sich dann nicht zuckt zum Sachverständigen , Gutachten erstellen lassen, und einklagen.

    Reparieren würde ich da erst mal auch nichts lassen, bis das geklärt ist.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • So siehts aus

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Also das Off = On ist normal, wo ich mich schon immer fragte wieso es dann nicht nur eine Taste gibt :rolleyes::D

    Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!...

  • Vielen Dank für Euere Beiträge!

    Es gibt einen neuen Sachstand:
    Der Schaden ist auf einem Supermarktparkplatz entstanden, wo ein älterer Herr in das Auto gefahren ist und die Türe, das Seitenteil und die Felge beschädigt hat.
    Die Polizisten, die gerufen wurden, weil der Unfallverursacher anscheinend nicht fahrtauglich war, schätzten den Schaden auf 1.000 Euro.

    Meine Rechtsanwältin meint nun, es wäre zu klären, ob der Schaden vom Umfang her tatsächlich dazu führt, daß das Auto ein Unfallauto ist.
    Der vorherige Eigentümer hat keine Rechnung mehr und kann mir keine Angaben zur Schadenshöhe machen. Die Reparatur wurde leider dort ausgeführt, wo ich das Auto gekauft habe.

    Jetzt muß ich zusehen, daß meine Rechtsanwältin von der Polizei das Kennzeichen des Unfallverursachers genannt bekommt, dann kann ich die Versicherung herausfinden, die den Schaden bezahlt hat in der Hoffnung, von dort eine Aussage über den Reparaturaufwand zu bekommen.

    Für mich unfaßbar, daß ich nun der Depp bin, der sich abstrampeln muß, um eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen, obwohl mir Mängel und der Schaden in meiner Meinung nach betrügerischer Absicht verschwiegen wurden.

    Ich überlege, ob ich nicht parallel zur Rechtsanwältin die Schlichtungsstelle der Kfz-Innung einschalte. Was haltet Ihr davon?

  • Der hat sich vielleicht den Schaden nach Gutachten auszahlen lassen und dann den Wagen dort beschädigt in Zahlung gegeben.
    Die haben ihn dann zum Selbstkostenpreis Instandgesetzt und verkauft.

    Das du eine Auskunft über die Schadenshöhe von der Versicherung des damaligen Halters bekommst halte
    ich für eher unwarscheinlich.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Der Schaden ist schon 3 Jahre her. In Zahlung wurde das Auto dieses Jahr im März gegeben.

    Da hat mich der Autoverkäufer auch angelogen. Der meinte Ende April, das Auto sei "frisch" reingekommen.

    Ich versuche das schon bei der Versicherung. Vielleicht habe ich ja Glück.

    Die Unterlagen von der Werkstatt anzufordern halte ich für problematisch. Denn wenn man mich als Käufer schon ohne Skrupel belügt, dann rechne ich auch damit, daß man Rechnungen so manipuliert, daß das dann doch nur ein Bagatellschaden war.

  • Dann bleibt nur der Gang zum unabhänigen Gutachter.
    Die Kosten für den hast du dann halt erst mal an der Backe.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Man geb das Auto zurück!!! Würde mir garnicht so einen Streß machen. Wer lügt denn hier mehr. Du schreibst das die Werkstatt wo die Karre her ist auch das Teil repariert hat, also haben die auch doch sicherlich die Rechnung gestellt an die Versicherung. Und das der Typ dem die Kiste mal gehört hat die Schadenshöhe nicht mehr weiß, halt ich auch für unwahrscheinlich.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Ich möchte das Auto schon zurück geben. Aber der Geschäftsführer dort ist auf Krawall gebürstet. Der läßt das Auto stehen bis zur Verschrottung und mein Geld sehe ich nie wieder.

    Das ist wieder einer der Momente, wo ich bedauere, keine Kontakte zu einschlägigen Kreisen zu haben, die mir "unbürokratisch" bei der Bereinigung der Sache helfen. Würde beispielsweise gerne mal ein paar Leute von Moskau-Inkasso hinschicken. lol

  • Ich möchte das Auto schon zurück geben. Aber der Geschäftsführer dort ist auf Krawall gebürstet.

    Deine Anwältin scheint sich ihr Geld auch nicht verdienen zu wollen , oder ?

    Die soll ihm einen Netten Brief schreiben bzgl. des "verschwiegenen Unfallschadens" und
    der bestehenden Mängel.
    Das wenn man sich nicht auf eine Rückgabe einigen würde das Fahrzeug zu einem unabhängigen Gutachter gebracht wird und anschliessend die Rückabwicklung eingeklagt wird.
    Mit Fristsetzung bis zum ...

    Dann siehst wie er reagiert.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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  • Das ist wieder einer der Momente, wo ich bedauere, keine Kontakte zu einschlägigen Kreisen zu haben, die mir "unbürokratisch" bei der Bereinigung der Sache helfen. Würde beispielsweise gerne mal ein paar Leute von Moskau-Inkasso hinschicken.

    Das solltest du nicht bedauern, sondern dich glücklich schätzen. Bei solchen zwielichtigen Gestalten bist du nach deutschem Recht mindestens Mitwisser, eher aber noch Auftraggeber strafbarer Handlungen. Ein Umstand, den sich der absolute Bodensatz dieser "Geschäftsleute" durchaus auch mal in der anderen Richtung in Form von Erpressung zu nutze machen.
    Da kann ich nur digdog zustimmen: Tritt ihn dahin, wo es besonders weh tut - vor die Brieftasche. Der kann noch so auf Krawall gebürstet sein, wenn du die Schäden beweisen kannst, muss er die Kare zurücknehmen und den Betrag nebst Verzinsung erstatten. Und bessere Zinssätze als die vom Gericht bekommst du meines Wissens derzeit nirgendwo.
    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

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