Was sind das für Felgen??

  • Auf meinem 2.0 145PS aus 2008 sind Reifen der Größe 205/60/16 moontiert.

    Nun zu meiner Frage:

    Im Fahrzeugschein ist die Größe 215/55/16 eingetragen, darf ich die 205 trotzdem fahren oder nicht.

    Laut der aktuellen Freigabe von Ford die ich hier gefunden habe, darf ich es nicht.


    Bitte helft mir.

  • Das ist 'ne MK3-Größe. Möglicherweise hat der MK4 mit dem kleinen 1,6er Motor die noch drinstehen.

    Gehört so jedenfalls nicht auf Deinen Mondeo, zumindest nicht mit Originalfelgen.

    Bei Zubehörfelgen bitte die ABE befragen. Aber schmalere Reifen sind in ABEs auch eher nicht zu finden.

    Gruß aus Erfurt


    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • Hast du das CoC Dokument bei deinen Fahrzeugpapieren dabei? Dieses Dokument ist speziell für deinen Mondeo. Das ist das einzig maßgebende für dich. Was da drin steht an original Ford Rad/Reifen-Kombis darfst du fahren. Alles andere nicht.

    Das ist dann Zubehör vom Fremdhersteller. Wäre wieder ne Extra Geschichte.


    Was sind es denn für Felgen auf denen die 205er aktuell drauf sind? (Foto)? Dann kann man mehr dazu sagen.

    "Jetzt, wo ich weiß wie es geht, versteh ich auch die Bedienungsanleitung :golly: "

  • Unter Punkt 50 steht folgendes:


    215/55 R16 93QM+S

    215/55 R16 93V

    235/45 R17 94V


    Unter Punkt 32 steht folgendes:


    235/40 R18 auf 8Jx18 H2Os 55.0



    ich möchte gerne die Felgen montieren:

    https://www.felgenoutlet.de/de…scene=3&suspension=-0.013


    mit 225/40 r18 92V


    laut ABE kein Problem, was sagt ihr?

  • Und bei Zubehörfelgen mit KBA-Nr., das hilft auch weiter.

    :00000156: Wir sind über'n Berg, es geht bergab! Unser treuer Begleiter bisher in: D, A, CH, F, I , MC, L, B, NL, DK, S

  • Wie du schon geschrieben hast `laut ABE kein Problem´ kannst du fahren, ohne andere Fahrwerksänderungen.

  • laut ABE kein Problem, was sagt ihr?

    Was sagen die Auflagen?


    Du musst auf jeden Fall zum TÜV damit. Aufgepasst bei der im Schein eingetragenen Seriengröße. Wenn da 235er stehen darfst du die Dinger hier nicht fahren. Jedenfalls nicht mit den von dir gewünschten 225/40 18ern

    "Jetzt, wo ich weiß wie es geht, versteh ich auch die Bedienungsanleitung :golly: "

    2 Mal editiert, zuletzt von Dermon4 ()

  • Ich hätte trotzdem 235/40er Reifen genommen da es eine Seriengröße ist.


    Die "Empfehlung" dort bezieht sich wohl auf den etwas günstigeren Preis der 225er.


    Aber ich würde auch mal vermuten das eine von der Serie abweichende Radgrösse extra eingetragen werden müsste, auch wenn's eine ABE hat.:hmm:

  • Wenn die Kombination so in der ABE steht braucht man die auch nicht eintragen lassen.

  • Wenn die Kombination so in der ABE steht braucht man die auch nicht eintragen lassen.

    Vorsicht mit solchen Sprüchen!

    Da steht im Gutachten Auflage A01. Und das ist genau Vorführung beim Sachverständigen und Eintragung.

    Gruß aus Erfurt


    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • Wenn die Kombination so in der ABE steht braucht man die auch nicht eintragen lassen.

    So einfach ist es nicht. Es gibt immerhin auch sowas wie Auflagen.

    z.B wie Erfurter schreibt die A01. Da kommt er nicht dran vorbei der TE.

    "Jetzt, wo ich weiß wie es geht, versteh ich auch die Bedienungsanleitung :golly: "

  • Dann gibt es dafür keine ABE sondern nur ein Gutachten.

    Das kann man aber vorher mit dem Verkäufer abklären.

  • Der TE hat oben, ABE nicht Gutachten geschrieben.

    Das steht beim Anbieter:


    Gutachten für Ihren Ford Mondeo

    [Blockierte Grafik: https://www.felgenoutlet.de/images/frontend/icons/report_and_requirements/abe.png]ABE

    Bei dem uns vorliegenden Gutachten handelt es sich um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Es ist in Deutschland kein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich und Sie müssen auch nicht noch einmal zum TÜV! Ihr Fahrzeug muss der Serienausstattung entsprechen.

  • Der TE hat oben, ABE nicht Gutachten geschrieben.

    Ist aber beides vorhanden.

    Und da heißt es nunmal in der "ABE": "Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben" Gemeint ist das "zur ABE zugehörige Gutachten"

    Da können soviele ABEs vorliegen wie sie wollen. Wenn da steht A01 dann gilt das.


    Und jetzt hat der TE vielleicht gar keine Lust mehr auf die Räder.^^

    "Jetzt, wo ich weiß wie es geht, versteh ich auch die Bedienungsanleitung :golly: "

  • Okay gebe mich geschlagen, nachdem ich auch mal das Gutachten studiert habe, da stimmt das wohl doch nicht mit der,

    RUNDUM-SORGLOS-GARANTIE

  • Tja, ein schönes Verkaufsversprechen...


    es steht eigentlich auch bei allen Reifengrößen für den Mondeo die Auflage A01, also nix mit eintragungsfrei.

  • Okay gebe mich geschlagen,

    Ach Kalle das macht doch nichts. Der einzige der hier jemanden schlagen will ist scheinbar der der diese Regeln aufstellt. Der will den Kunden schlagen.;)


    Was die sog. "Rundum-Sorglos-Garantie" betrifft da gilt aus dieser Erklärung eher Punkt 3 statt Punkt 1;):

    "Jetzt, wo ich weiß wie es geht, versteh ich auch die Bedienungsanleitung :golly: "

  • Ist aber beides vorhanden.

    Und da heißt es nunmal in der "ABE": "Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben" Gemeint ist das "zur ABE zugehörige Gutachten"

    Da können soviele ABEs vorliegen wie sie wollen. Wenn da steht A01 dann gilt das.


    Und jetzt hat der TE vielleicht gar keine Lust mehr auf die Räder.^^

    Da muss ich jetzt durch, bin morgen mit unserem anderen beim Prüfer (KÜS), ich werde ihn mal fragen.

    Ich berichte morgen.


    P.S.

    Habe die Felgen und Reifen heute Mittag bestellt..............

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