Genau da müsste man von Seiten des Bundes differenzieren. Ich seh zB nicht ein, Geld, für das ich hart gearbeitet, mühsam gespart und angelegt habe, zweimal besteuert zu werden. Nämlich zuerst über die EkSt und dann nochmal über die Kapitalertragssteuer.
Das stimmt so nicht. Nicht das verdiente und bereits versteuerte Geld wird nochmals versteuert, sondern nur die Kapitaleinkünfte daraus, d.h. Zinsen und Dividenden. Allerdings nimmt das Gesetz keine Rücksicht auf die Geldentwertung durch die Inflation. Der Hauptzweck einer Geldanlage ist ja, dessen Entwertung durch die Inflation zumindest zu verhindern (und in besseren Zeiten sogar noch zu vermehren). Nur sind leider momentan die Zinsen so tief, dass die Kapitalertragbesteuerung eigentlich eine Frechheit ist. Gerechterweise dürfte also immer nur der Ertragsanteil besteuert werden, der über der Inflationsrate liegt. Aber bei den Schulden, die die Staaten im Euroraum anhäufen, schwindet wohl jede Hoffnung auf eine gerechtere Besteuerung. Die Staaten langen bei den Bürgern zu, wo sie nur können. Das nennen sie dann "Sparpakete"