Wassereinbruch Heckscheibe

  • Hallo liebes Forum,

    mein Mondeo ist EZ 03.11.2011, hat also Garantie bis 03.11.2013 und anschliessend einen Schutzbrief bis 03.11.2014.

    Anfang Oktober 2013 habe ich festgestellt, dass Wasser innen die Heckscheibe runterläuft und zwar genau mittig von ganz oben nach ganz unten. Das passiert schon bei mittelstarkem Regen nach kurzer Zeit.

    Also einen Werkstatt-Termin gemacht (08.10.2013). Dort wurde nach Inaugenscheinnahme festgestellt, dass die dritte Bremsleuchte getauscht werden muss, was dann am 17.10.2013 gemacht wurde.

    Im November stelle ich fest, dass immer noch Wasser die Heckscheibe runterläuft. Also wieder einen Werkstatt-Termin gemacht (02.12.2013). Dort gab es erstmal Diskussionen, dass das ja jetzt ausserhalb der Garantiezeit wäre. Ich habe zunächst nicht grossartig drauf reagiert und das Auto wurde einem Wassertest unterzogen. Anschliessend wurde irgendwas abgedichtet/gefettet. Jetzt wäre es dicht hiess es und es würde kein Wasser mehr reinlaufen.

    Jetzt kaum 2 Wochen später regnet es mal wieder und immer noch läuft das Wasser munter die Heckscheibe runter. Also muss ich wieder zur Werkstatt und habe vorher folgende Fragen:

    1) Ist der Wassereinbruch in jedem Fall eine Garantie-Sache (auch Schutzbrief)?

    2) Falls der Schutzbrief das nicht abdeckt: Ich habe den Wassereinbruch ja innerhalb der 2 Jahre Werksgarantie beanstandet. Müsste er dann nicht in jedem Fall behoben werden?

    danke

  • Schutzbrief oder garantieverlängerung?

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • Spielt alles keine Rolle ob Schutzbrief oder nicht, die Reparatur wurde begonnen in der Garantiezeit und führte nicht zum Erfolg, es wurde ein zweites mal erfolglos weiterrepariert also geht's jetzt in die Runde drei. Gehört rein rechtlich noch zur Garantie, wenn ich falsch liegen sollte bitte berichtigen!
    Das habe ich gerade noch im anderen Foren gefunden!
    "Ein Fall gilt als Garantiefall, wenn er innerhalb der vereinbarten Garantiezeit gemeldet wird und bleibt derselbe Garantiefall solange, bis die Defekte tatsächlich behoben wurden".

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Ossi (16. Dezember 2013 um 01:45)

  • das habe ich mir schon fast gedacht. danke dir!

    Habe mit der Werkstatt gesprochen. Sie möchten das Auto zur genaueren Untersuchung einen Tag da behalten.

    Und sofort offenbarten sie mir, dass die Garantie ja abgelaufen sei. Ich habe gesagt, dass der Schaden innerhalb der Garantiezeit gemeldet wurde und damit unter Garantie fällt. Da hiess es: da es aber offenbar nicht an der bereits getauschten Bremsleuchte lag, muss es ja was anderes sein, z.B. Heckscheibe. Und da das ein anderes Teil wäre, würde es nicht mehr in die Garantiezeit fallen. 8|

    Was ist das bitte für eine Logik?? Nur weil sie erstmal ein Teil getauscht haben, was offenbar nicht die Ursache war, soll meine Garantie abgelaufen sein? Ich habe den Schaden ja trotzdem innerhalb der Garantiezeit gemeldet.

    ich fürchte, dass da noch weitere Diskussionen nötig sind...

    Einmal editiert, zuletzt von supergreg (16. Dezember 2013 um 08:54)

  • Die Garantiezeit für das Auto mag ja abgelaufen sein, aber die Garantiezeit der vergeblichen Händlerreparatur nun keineswegs. Da liegt auch der Hase im Pfeffer, denn der Händler wird von Ford vermutlich kein Geld mehr bekommen, sondern selber dafür gerade stehen müssen.

    OH

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade.
    Die von den meisten Fahrern am wenigsten beherrschte Strecke zwischen zwei Geraden ist eine Kurve.
    Was das heißt?

    Geradeaus sind wir alle schnell !!!

    Achtung! Beiträge können Ironie enthalten! Ironie unterliegt nicht der Kennzeichnungspflicht!

    Meine Beiträge in diesem Forum geben ausschließlich meine persönlichen Meinungen und Wissensstände wider.

  • Sehe ich auch so. Dann müsste der Händler das halt aus eigener Tasche bezahlen, was für mich ja keinen Unterschied macht.

    Wie steht es denn um den Schutzbrief, der ja noch gültig ist. Deckt der das denn nicht auch ab?

  • Für mich ist das ein Garantiefall.

    Hätten sie es gleich ordentlich gemacht wäre jetzt alles dicht und es gäbe keine Probleme.

    Ich kann doch nicht sagen es ist alles dicht und habe nicht mal getestet ob es wirklich so ist. :thumbdown:(weissnicht)

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