Versicherungswechsel mit Saisonkennzeichen

  • Grüße und erstmal frohe Ostern!

    Also ich habe da ein kleines Problem und habe leider nix in der SuFu gefunden und schreiben deshalb auch hier im Offtopic.

    Es geht auch nicht um meinen Turnier, sondern um mein Moped. Aber da das auch jedes Kfz betreffen kann schreib ich das mal ins mondeo-mk4 Forum.

    Also: Mein Moped ist Saison zugelassen von Mai bis Oktober. Haftpflicht ist ca. 123€, hat sich nicht geändert und Teilkasko sind 416€ - Versicherung DEVK. Hatte letztes Jahr keine TK da ich kaum gefahren bin.

    Nun mein Problem:
    Ich habe den neuen Versicherungsschein bekommen weil der Vertra am 01.05. quasi wieder in Kraft tritt.
    Ich habe mit den selben Daten wie bei der DEVK mal bei anderen verglichen.
    Günstiges Angebot ist bei HUK24 269€ für beides.

    Nun meine Frage ob ich den Versicherer noch wechseln kann???
    Selbst wenn ich die Saison auf März bis Oktober erweitere kommt mir die HUK24 nur mit 359€!!

    Falls es nicht geht wäre mein Plan das Fahrzeug abmelden und direkt danach wieder mit neuem Versicherer anmelden. Geht das?
    Dass das etwas kostet ist mir bewußt, aber eine Spanne von ca. 270€ ist schon erheblich.

    Und falls die DEVK dann kommt: Sie haben einen Vertrag mit uns! Kann ich das umgehen wenn ich die Saison ändere und somit die Vertragsgrundlage ändere? Daher wäre es für mein Empfinden ein anderes Vertragsverhältnis, bei dem es mir frei steht bei welchem Anbieter ich mich versichere. Ist das so korrekt??

    Ich danke schon mal für Antworten und freue mich auf schnelle Antwort - die Saison beginnt bald /010/
    Frohe Ostern :D

  • Wieso klärst du das nicht einfach mit einen Anruf bei der Versicherung? In der Regel 1 Monat vor Vertragsende, also April.Wann du kündigen darfst steht doch auch in deinen Vertragsunterlagen. Und ja , bei einer Neuanmeldung oder Ummeldung kannst du auch den Versicherer wechseln.
    http://www.lvz-online.de/ratgeber/ratge…o-b-411371.html

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Danke für die schnellen Antworten.

    Die AGB sagen:

    Kündigungsrecht
    Führt eine Änderung nach K.1 bis K.4 in der Kfz-Haftpflichtversicherung
    zu einer Beitragserhöhung, so haben
    Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht. Werden mehrere
    Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht
    nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer
    Beitragserhöhung führen.
    Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend.

    Es hat aber keine Erhöhung statt gefunden...

    Danke für den Link. Wie gesagt bei mir sind es ca. 50%

    Dann werde ich Spike sein Vorschlag wohl umsetzen :D Am selben Tag geht nicht?

  • Warum sollte am selben Tag nicht gehen? Ist doch wie verkaufen und abmelden und wieder kaufen und neu anmelden. :Dwenn ich falsch liege ruf doch einfachdie Zulassungsstelle an.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • "Ist doch wie verkaufen und abmelden und wieder kaufen und neu anmelden"

    So war auch mein Gedanke. Der Zulassungstante kann das ja egal sein.
    Und wenn es, warum auch immer, nicht geht - in Deutschland würde es mich nicht wundern wenn es eine Regelung gibt die verbietet auf eine Person ein Fahrzeug am selben Tag ab- und anzumelden - dann warte ich eben einen Tag!

    :dankeschild: Für die Antworten.

  • Wieso. Abgemeldet ist abgemeldet. Das ist ein abgeschlossener Vorgang. Danach kannst Du wieder machen was Du willst. Aber Anruf zum Gewissen beruhigen schadet sicher auch nicht.

  • Aber denk dran, dein Kennzeichen zu reservieren, falls gewünscht, sonnst isset gesperrt.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • Aber denk dran, dein Kennzeichen zu reservieren, falls gewünscht, sonnst isset gesperrt.

    Das wär ja schrecklich! Ich ohne mein Kennzeichen. Geht ja gar nicht :D

    Frohe Ostern...

  • Abmelden und einen Tag später wieder anmelden geht.

    Nein, das geht leider nicht.

    Du hast bei einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag für ein bestimmtes Risiko abgeschlossen. Dieses Risiko ist über die Fahrgestellnummer klar definiert.
    Um aus dem Vertrag herauszukommen, muss Deine Kündigung dort spätestens einen Monat vor Vertragsablauf vorliegen.

    Wenn Du das Fahrzeug nur ab- und mit einer Versicherungsbestätigung einer anderen Gesellschaft wieder anmeldest, willst Du ja sicher auch Deinen SFR mitnehmen. Die neue Gesellschaft fragt dann bei der alten Gesellschaft an. Hierbei gibt die neue Gesellschaft auch die Fahrgestellnummer bekannt, so dass die alte Gesellschaft eine Doppelversicherung prüfen kann und die älteren Vertragsrechte geltend machen kann.

    Gruß Andi

  • Dann meld ihn auf deine Frau oder so an. :whistling:

    Stell dich nicht so an!

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • Ohne Frau schon mal schwierig :D Und wenn dann hätte die SF1/2 oder sowas.
    Das Moped würde ganzjährig mit TK 150€SB schon 1000€ kosten. Und das bei SF 5 8|

    Hab mal im Inet noch n bissl geschaut. Es scheint wirklich nicht zu gehen. Es steht zwar nicht in den AGB's der Versicherungen, aber es ist wohl so: Die Versicherung, die im laufenden Jahr als erstes das Fahrzeug versichert hat, behält auch das Recht nach einer Abmeldung und späteren Anmeldung !durch den selben Besitzer!, das Fahrzeug wieder zu verichern. Sonderkündigungsrecht ist gegeben, sofern sich der Beitrag erhöht.

    Soweit muss ich leider Andos2.5 vollkommen _rechtgeb_
    Aber evtl. haste dazu ne Idee:
    Wenn ich jetzt (künstlich) die Vertragsgrundlage ändere, stimmt der Vertrag nicht mehr und ich bin an diesen nicht mehr gebunden.
    Konkret: Ich habe bisher Mai bis Oktober als Saison angegeben. Würde aber das ganze nun gern auf März bis Oktober erweitern.
    Zudem weiß ich dass ich dieses Jahr mehr Kilometer fahren werden.

    Würde das einen neuen Vertrag, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft, rechtfertigen??

    Grüße


  • Würde das einen neuen Vertrag, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft, rechtfertigen??

    Nein, auch nicht.

    Bei einer höheren Fahrleistung wirst Du in eine andere Fahrleistungsklasse eingestuft. Bei einer Änderung des Saisonzeitraumes ist der Vertrag noch immer derselbe. Du musst nur ggf. etwas mehr oder weniger zahlen (je Saisonmonat 1/12 der Jahresprämie).

    Auch die Ummeldung auf Frau etc. wird nicht unbedingt funktionieren. Eben wegen der Fahrgestellnummer. Wenn Du bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag abschließt (mit Dir als Versicherungsnehmer und einem abweichenden Halter), ist es noch immer das selbe versicherte Risiko. Und das fällt wie schon erwähnt auf, wenn Du den SFR abfragen lässt.

    Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist, zum jetzigen Vertrag einen Änderungswunsch zu äußern; die Versicherung dies aber nicht anbieten kann oder will (z.B. Vollkasko ohne Selbstbeteiligung oder Einschluss einer Unfallversicherung). Da Du diese Einschlüsse bzw. Erweiterungen anderweitig auch nicht ohne die Kfz-Haftpflicht erhältst, sollte eine kulante Gesellschaft einer Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen aufheben.

    Hast Du Dich eigentlich schon einmal bei Deiner jetzigen Versicherung erkundigt, ob die Dir nicht auch einen günstigeren Tarif anbieten können?

    Gruß Andi

  • Wieso sollte das nicht funktionieren, wenn er z.B. auf die Frau zulässt?

  • Wenn die Frau auch Versicherungsnehmer (in) wird, dann geht's. Musst ihr aber auch den SFR uebertragen, sonst wird's ggf. teuer.

    Gruß Andi

  • Wie gesagt Frau ist leider nicht ;) Und Schwester oder Schwager fallen auch raus, da die selber alle n Moped und n Auto haben.

    Ich habe gerade nochmal die neue Police gelesen. Der Vertrag beginnt erst am 01.05.2014. Ist also noch gar nicht in Kraft. Evtl. kann ich da noch was drehen. Über Ostern die Versicherung zu erreichen wäre auch sinnlos gewesen ;)

    Werd gleich mal die AGB's lesen. Mal schauen ob die was konkretes sagen...

    Edit: Wie geil. DEVK ist offline. Hab die AGB's nicht hier und kann sie nicht mal online nachlesen. Das machen die doch mit Absicht :lolschild:

  • DEVK ist on! Habe gerade reingeschaut. Nur die Versicherungsbedingungen-PDF geht nicht im Browser auf, läßt sich aber downloaden und mit externem PDF-Viewer ansehen.
    Aber allgemein hast Du jetzt so kurzfristig keine guten Karten mit dem Wechsel.

    Gruß aus Erfurt

    Schon der dritte vierte Ford und der Fahrer wird nicht schlau draus!

  • "Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
    Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen
    einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und
    2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung
    und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer
    Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des
    Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
    Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: XYZ"

    Versicherungsschein erhalten am 19.04.2014. Die Police / der Versicherungsschein ist ausgestellt am 16.04.2014.

    Morgen werd ich das mal in Erfahrung bringen :D

    Edit: Erfurter
    Jup. Hab sie runter geladen und per Hand geöffnet.

    Edit2:
    Ich habe aus Spaß mal bei der DEVK und bei der HUK24 den Tarifrechner bemüht.
    DEVK kommt bis auf 3€ das raus was auf meinem Versicherungsschein steht (539€) und bei der HUK24 sind es nur 269€. Das ist einfach mal die Hälfte. Ich finds echt ne Frechheit, dass ich nicht die Versicherung wechseln kann wann ich das für richtig halte!
    Was ist eigentlich die Begründung dafür dass den Versicherungen solche Rechte eingeräumt werden??? X(

    Einmal editiert, zuletzt von TheLord (21. April 2014 um 22:00)

  • Es lebe die Marktwirtschaft :thumbup: schau mal bei der WGV bei der bin ich da wird's noch billiger.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • bei der HUK musst nur aufpassen das es ohne Werkstattbindung ist oder mit freier Gutachterwahl.

    Mondeo 2.2TDCI 200PS mit Aisin Wandler Bj. 04/2011
    Div. Einbauten : Tieferlegung H&R 40mm - Scheinwerferfolien - Auspuffblenden - Tomanson TN16 19" mit 235/40R19

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!