Hallo Zusammen,
mal ganz was Anderes.
Freitag habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten über Teile, die ich nicht bestellt habe und nicht mal erhalten habe. Heute habe ich eine Anzeige gemacht (Par. 269 StGB, Fälschung beweiserheblicher Daten).
Einer oder Eine hat online ne Menge Nike-Teile bestellt und sich diese an eine Packstation im Bremen schicken lassen. Als Rechnungsadresse wurde meine Adresse angegeben. Vielleicht habe ich mal Post von dem Versender erhalten, diese aber bestimmt als Werbung abgetan und nicht geöffnet. Jedenfalls weis ich da nichts mehr von.
Diese Zahlungserinnerung habe ich allerdings mal geöffnet. Die Sachbearbeiterin hatte bei meinem Anruf am Telefon anscheinend sofort geschnallt, dass es sich um einen Betrug handelt und meinte, ich müsse Anzeige erstatten und ihr dann die Kopie dazu schicken.
Nun, als erstes mal gegoogelt und Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Nun, wenn Sie eine Kopie von der Anzeige haben will, habe ich da kein Problem mit. 18km, 10min Telefonat, 25min Anzeige etc. und alles gegen Vorkasse.
Vielleicht ist einem von Euch das auch schon einmal passiert? Wie ist das mit den Kosten für das Einschreiben?
Anzeige habe ich gestellt weil ich meine, dass die Art Kriminalität zur Anzeige gebracht werden muss und ich somit sicher auf der sicheren Seite bin.
![](https://mk4-forum.denkdose.de/images/avatars/14/69-14133691d590abfdb41eeb463d2260367d5895c0.jpg)
Falsche Rechnung / Zahlungserinnerung
-
-
naja wem willst die 6,-€ nun in Rechnung stellen ? am Ende kann man sagen sind es deine 6,-€ jetzt.
-
Nö, nicht mehr! Die gehören nun leider jemand anderem.
Übrigens für's nächstemal: Einwurfeinschreiben ist besser. -
Ich hätte nüscht gemacht. Du hast niemals nie etwas unterschrieben was beweist das du die Ware entgegen genommen hast.
-
Ich hätte nüscht gemacht. Du hast niemals nie etwas unterschrieben was beweist das du die Ware entgegen genommen hast.
Ganz so einfach ist das nicht, da Käufer die Ware an eine andere Adresse schicken lassen können.
Rechnungsadresse/Lieferadresse -
Fax hätte es getan, relevant ist die Meldung, und die Anzeige bei der Polizei; MIt Aktenzeichen etc. kann man den automatischen Mahnlauf dann wunderbar einbremsen und der Anbieter wendet sich an die Freunde und Helfer.
-
Ganz so einfach ist das nicht, da Käufer die Ware an eine andere Adresse schicken lassen können.
Rechnungsadresse/Lieferadresse
Doch so einfach ist es. Er hat nichts unterschrieben. -
Da war in der letzten c't ein großer Artikel zu - niemals Packstationen benutzen, da die Dinger sicherheitstechnisch völlig larifari und ganz easy zu hacken sind....
Hier ist der Artikel: -
Doch so einfach ist es. Er hat nichts unterschrieben.Nur auf den ersten Blick... die Anzeige ist dahingehend sinnvoll da die Nachweispflicht damit erfüllt ist, ansonsten kann und wird jede Betrugsabteilung (egal on Otto; Amazon oder Schachmichtot), versuchen das Geld von Dir zu bekommen und das bedeutet Aufwand Stress und mehr als eine Eidesattliche.
Im Endeffekt hatte er sogar Glück dass der Typ ne Packstation angegeben hat, viel Beliebter sind, in den Semesterferien.... ganz andere Aktionen..
-
Das ist richtig! So einfach ist es wirklich nicht. Dank der Gesetzgebung besteht sogar die Möglichkeit, dass Geld per einstweilige Verfügung einzutreiben. Und wenn man dann nicht nachweisen kann, dass man Einspruch eingelegt hat, muss man zahlen.
Natürlich habe ich nichts bestellt, nur unterschreiben muss man heute schon lange nicht mehr. Mailadresse wurde hinterlegt, irgendeine sfviuncsfc123@lmaa.de , Kauf bestätigt, und alles lief.
Ich rate also wirklich jedem einer solchen Rechnung etc. unbedingt zu widersprechen!
Aus meiner Sicht muss der Versender auch eine Anzeige stellen, es liegt ja eine Straftat vor. Nur wird er damit auch seine eigene Dummheit anzeigen.
Worum es mir geht ist, dass ich kein Interesse habe für Gutgläubigkeit oder Dösigkeit anderer, was auch immer, zahlen zu müssen. Die Wahl, wie ich den Widerspruch einlege, obliegt mir. Ich habe kein Fax, jedenfalls nicht angeschlossen, von der Arbeit könnte ich vielleicht faxen, möchte ich aber aus verständlichen Gründen nicht. Auf alle Fälle werde ich die 5,35 EUR zurückfordern und da ich auf dem Lande wohne, die gefahrenen Kilometer auch.
Was passieren kann ist, dass wegen Geringfügigkeit das Verfahren eingestellt würde. Was natürlich meiner Meinung über unsere Legislative entsprechen würde.
Nochmal, nichts zu unternehmen ist die denkbar schlechteste Wahl. -
Aus meiner Sicht muss der Versender auch eine Anzeige stellen, es liegt ja eine Straftat vor. Nur wird er damit auch seine eigene Dummheit anzeigen.
Die Versender zeigen durchaus an (je nach Warenwert), alleine um ggf. auftretende Forderunge wie von dir in einem Verfahren ebenfalls geltend machen zu können und nicht darauf sitzen zu bleiben (wnne sie diese erstatten).
-
Das ist richtig! So einfach ist es wirklich nicht. Dank der Gesetzgebung besteht sogar die Möglichkeit, dass Geld per einstweilige Verfügung einzutreiben. Und wenn man dann nicht nachweisen kann, dass man Einspruch eingelegt hat, muss man zahlen.
Was Du hier ansprichst, ist das gesetzliche Mahnverfahren, dass jeder beim zuständigen Mahngericht starten kann. Dabei prüft das Gericht im ersten Schritt tatsächlich nur die formellen Vorraussetzungen, aber nicht, wie die Beweislage ist, sondern stellt einen Mahnbescheid aus. Wenn man als Gemahnter dem nicht widerspricht, dann wird der Mahnbescheid rechtskräftig und der Mahnende erhält einen Schuldtitel, damit geht er zum Gerichtsvollzieher und der vollzieht. Das wieder zurückzudrehen, ist nicht ganz einfach.
Bei Interesse hier en detail nachzulesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/MahnverfahrenAlso, Mahnbescheide nicht in die Ecke pfeffern "wird schon nix kommen"; doch da kommt was, wenn man nix tut. Also widersprechen, wenn die Mahnung nicht gerechtfertigt ist. Am besten mit Anwalt. Dann prüft das Gericht die Beweislage und entscheidet daraufhin.
Man kann natürlich mehr machen, um der Firma seinen guten Willen zu beweisen, aber schlussendlich verpflichtet ist man nicht. Genau genommen ist der TE ja gar nicht geschädigt und hat kein unmittelbares Interesse daran, den Betrüger verfolgen zu lassen.
Dem Mahnbescheid widersprechen, dabei erklären, dass man nichts bestellt hat und dann ist der Ball in der anderen Feldhäfte. Wenn tatsächlich nicht vom TE bstellt wurde, wird es schwerfallen, das Gegenteil zu beweisen. Allerdings darf man dann damit rechnen, von dieser Firma zukünftig gesperrt zu werden.
-
Wobei auch die Rechnung tatsächlich falsch sein könnte und nie Waren bestellt oder geliefert wurden und damit einfach nur ein anderer Betrug vorbereitet werden soll.
Wenn ich eine solche Rechnung per Email bekäme würde ich tatsächlich einfach garnicht reagieren und sie löschen, solcher Spam ist ja nun nicht neu.Wenn aber eine Rechnung in Papierform an meine Adresse kommt, OK das ist schon was anderes, aber eigentlich muss man da auch nicht reagieren wenn man nichts bestellt hat.
Der Threadersteller hat freiwillig die Firma angerufen, klar bekommt man da Angst "woher haben die meine Adresse"Eine Spamemail ist ja in der Regel nicht personalisiert, und selbst wenn der Name drin steht kann man meist noch den Spam erkennen.
-
So, langer Zwischenstand.
Trotz schriftlichem Widerspruch erhielt ich eine Mahnung. Mit dieser Mahnung hat man auch mit einem Inkassobüro gedroht, welche auch etliche Zeit später auch geschrieben hat.
Der Grund dafür war, dass ich meine privat getätigte Anzeige nicht dem Rechnungsschreiber geschickt habe.Die Mahnung und das Schreiben vom Inkassounternehmen dienten auch dazu, diese Anzeige zu erpressen. Wahrscheinlich zur Vorlage bei irgendeiner Versicherung.
Tatsache ist, dass ich per Einschreiben und per Mail darauf hingwieden habe, dass ich nichts bestellt habe. Die Anzeige zu erpressen geht aus meiner Sicht garnicht. Strafrechtsverletzungen werden von der Justiz verfolgt.
Meine Anwältin hat die Sache dann klargestellt und eine Kopie meiner Anzei dem Inkassounternehmen zugeschickt........, da uns jetzt die Anzeige vorliegt, sehen wir.......ab.
Wenn ein Unternehmer die unternehmerische Entscheidung trifft, auch an Packstationen zu schicken, so ist das erst einmal ok. Nur sollte er auch das unternehmerische Risiko tragen.
Viele Menschen zahlen vor Angst oder vielleicht sogar aus Dummheit, ist ja auch egal. Jedenfalls ist dieses Geld dann unrechtmäßig erworben. Wenn es versteuert wird, werden auch Staatsbedienstete davon bezahlt. Bezahlt von illegalem Geld.Ich habe dem Justizminister NRW geschrieben, der hat es an die Staatsanwaltschaft geschickt, die kann nicht strafbares erkennen und gestern ist mein Einspruch an die Generalstaatsanwaltschaft gegangen.
Wenn jeder Unternehmer diesen Druck machen darf, dann...... Natürlich kommt es irgendwann zum gerichtlichen Mahnverfahren und dann muss man reagieren. Nur zahlt das wiederdie Algemeinheit.
Das System runter fahren, formatieren und komplett neu aufbauen.
Wie auch immer. Ich gehe so hoch wie ich kann, um eine konkrete Aussage zu erhalten. Und dann giebt es noch die Medien.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!