sitzbelegung fahrerseite defekt

  • Hallo, hab heute festgestellt das mein gurtwarner auf der fahrerseite nicht mehr funktioniert. beifahrerseite geht..

    Jemand eine Idee , wie ich das günstig beheben könnte? Muss jetzt bald zum Tuv warscheinlich ist es relevant. Grüsse

  • Interessiert kein TüVer. Schau trotzdem mal die Elektrik nach. Ist ja alles am Gurtschloss. Oder mal aktivieren oder deaktivieren.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Muss jetzt bald zum Tuv warscheinlich ist es relevant.

    Deaktiviere das Ding und gut ist , der geht einem ohnehin nur auf den Sack.:pleasantry:

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Kenne keinen TÜV den es interessiert...

    Letztens vom Arbeitskollegen auch gehört das der TÜV darauf achtet ob das Fenster auf geht... So einen Quatsch habe ich auch noch nie erelebt...

    Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!...

  • Doch doch . Das ist voll korrekt. Kannst du beim Auffahrunfall runter machen und Hilfe rufen :phatgrin:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Also grundsätzlich sollte doch alles was am Auto verbaut ist auch funktionieren. Das ist auch der TÜV Leitsatz. Ob man das selbst nun für nötig hält spielt dabei keine Rolle. Daher kann auch ein verschlissener Scheibenwischer TÜV relevant sein. Ein funktionierender Sicherheitsgurt ist ganz sicher relvant.

    Nicht jeder Prüfer prüft alles, bis auf die Dinge die per Dateneintragung vorgeschrieben sind. Gerade bei den Aichtprüfungen lassen sich die Prüfer auch aus Zeitgründen von ihrem Instinkt leiten. Da kann man dann "Glück" haben oder nicht.

    Ein Gurtwarner ist eine sinnvolle Sache und das anlegen des Sicherheitsgurtes sollte doch inzwischen eine Selbstverständlichkeit sein. Es kann ja auch immer mal sein das jemand anderes das Fahrzeug fährt und sich auf bestimmte Dinge verlässt wie z.b. funktionierende Bremsen und Airbags ;)

    Eine Sitzbelegung ist übrigens etwas anderes als ein Gurtwarner. Sowas gibt es nur auf der Beifahrerseite. Das ist eine Kontaktmatte und gibt die Kontakt muss auch das Gurtschloss geschlossen sein, sonst eben Bim-Bim-Bim.

    Ob der fehlende Gurtschloßkontakt nun irgendeinen Einfluß auf das Rückhaltesystem hat kann ich nicht sagen. Auch nicht ob es einen DTC wirft oder wirklich nur für den Bimmelbammel dient. Da gibt es ja noch sowas wie Gurtstraffer...

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

  • Ob der fehlende Gurtschloßkontakt nun irgendeinen Einfluß auf das Rückhaltesystem hat kann ich nicht sagen. Auch nicht ob es einen DTC wirft

    Doch, hat Einfluss. Denn wenn dem Airbagmodul (RCM) nicht gemeldet ist, dass der Gurt angelegt ist, zündet die 2. Stufe vom betreffenden Frontairbag anders (minimal später), weil das System davon ausgeht, dass die Person frei in den sich entfaltenden Airbag fliegt und dort "später auftrifft" als wenn sie bereits vom blockierenden Gurt gehalten wird.

    Die Gurtstraffer zünden m.W. auch nur, wenn der Gurt über diesen Kontakt als "angelegt" erkannt wird.

    Mit Sitzbelegungsmatte vorn rechts kann es sogar sein, dass der Beifahrerairbag garnicht zündet wenn der Sitz als "nicht belegt" und der Gurt als "nicht angelegt" erkannt wird.Ähnlich verhält es sich für die Beifahrerairbagabschaltung, wenn vorhanden und aktiviert.

    Leider geht aus den Unterlagen nicht hervor, ob es sich beim Gurtschlosskontakt um einen Öffner- oder Schließerkontakt oder um irgendein anderes physikalisches Prinzip handelt. Dem Modulselbsttest dürfte er also nicht unterliegen, da man die Zündung ja an- oder abgeschnallt einschalten kann. Nachdem sowohl "offen" wie "geschlossen" für das Modul ein gültiger Wert ist, dürfte es hierzu auch keine DTCs geben.

    Zur Eingangsproblemstellung:

    Der Gurtwarner (bim-bim) ist ein sinnvolles Zubehör, aber nicht TÜV-relevant. Schließlich kann man ihn ja auch deaktivieren. Und wie sollte das in Prüfer feststellen? Es findet ja keine Probefahrt statt. Geprüft wird hier: a) geht nach Zündung-ein die Airbaganzeige im Kombiinstrument aus? b) reagiert die Gurtsperre an allen Gurten richtig, wenn man dran zieht? c) Lassen sich die Gurte in die Gurtschlösser korrekt einstecken und sitzen fest?

    Arbeiten am Airbagsystem sind grundsätzlich immer Werkstattsache. Wenn es wirklich am Gurtschlosskontakt liegt, kommt nur ein Tausch der Gurtpeitsche infrage. Und das macht die Werkstatt.

  • Danke für eure hilfe, gurt geht wieder tüv ist auch erledigt keine ahnung was jetzt genau war..

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