ZitatWas ein Quark! Ich unterschreibe einen rechtskräftigen Vertrag in dem ich mich verpflichte für die Firma 1 Jahr lang Werbung zu fahren! Carglas wird schon nicht Pleite gehen!
Nein es ist verboten .... die 150,-€ SB oder wie hoch sie auch immer sein müssen, müssen abgedrückt werden daran vorbei führt kein Weg vorbei.
Darüber gibts mittlerweile Gerichtsurteile etc. KS und Carglass haben es ja Reihenweise gemacht so mit Werbung und allem drum und dran auch meine Firma bis da wo es erlaubt war.
Was Firmen hintenrum machen, oder was man sich sonst so einfallen lässt, ist ja eine ganz andere Sache.
Hier z.b. ein Beispielurteil :
ZitatEin Autoglaser bot seinen Kunden mit Teilkasko-Glasbruchschaden an, ihnen die in solchen Fällen übliche Selbstbeteiligung von 150 Euro zu erlassen, wenn sie stattdessen ein Jahr lang mit einem sichtbar auf der Windschutzscheibe angebrachten Werbeaufkleber herumführen. Als ein Versicherungsunternehmen davon erfuhr, warf es dem Unternehmer Verleitung zum Vertragsbruch vor, da es sich bei der Prämie um einen Rabatt handele, der dem Versicherer gemeldet werden müsse. Ein derartiges Konstrukt verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, bestätigte das Landgericht Köln, denn es bewirke eine vorsätzliche Schädigung des Versicherers. Nach Ansicht der Richter sei die Versicherung nur dazu verpflichtet, den Rechnungsbetrag abzüglich der Selbstbeteiligung und abzüglich des Nachlasses (hier: 150 €) zu begleichen. Durch den „verschleierten“ Nachlass sei dem Unternehmen somit ein Schaden von 150 Euro je Abrechnungsfall entstanden, der nicht annähernd mit einem kaum ins Auge fallenden Aufkleber verrechnet werden könne (LG Köln, 81 O 72/11).