Die wirst Du noch auf dem Klageweg einfordern müssen.
Anschlag auf DarkRoast
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Spike1985 -
23. Juli 2014 um 09:43
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Erfurter, mach dich nicht unbeliebt!
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So sieht das aber leider aus. Die meinen nämlich jetzt, daß mit der Schadensregulierung die Sache erledigt ist. Also, instruiere Deinen Rechtsverdreher entsprechend.
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wieso sollten sie auch deine Anwaltskosten bereinigen ... hat dich ja niemand gezwungen dir einen zu nehmen ... das wäre eher eine Sache gegen die Familie.
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Ganz einfach: Wäre das vor Gericht gegangen hätten Sie auch zahlen müssen! Und ein Anwalt ist als Geschädigter mein gutes Recht.
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Ja aber da kann doch die Versicherung nix für wenn Du dir einen nimmst ... sie reguliert den Schaden.
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Richtig. Und dazu gehört, wie auch Nutzungsausfall, Aufwandspauschale etc der Anwalt.
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Also ich seh da auch schwarz das sie dir das so freiwillig geben werden ...
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Abwarten, Tee trinken.
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Als Geschädigter steht dir die Rechtsberatung zu! Ganz klar.
Hoffe kann das mit dem Betrag auch bald posten, wenn die Gerichte mal los legen würden! -
Was hast du denn für einen Anwalt Spike???
Eigentlich sollte er wissen, wie er an sein Geld kommt.
Als Geschädigter steht dir eine Rechtsberatung zu. Und dadurch das du an diesem Umfall keine Schuld trägst, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung deine gesamten Anwaltskosten übernehmen.
Wie gesagt, dass muss dein Anwalt aber wissen.Tante Edith sagt: Guck mal HIER. Da steht vieles Interessantes über Verkehrsrecht drin. Ist vielleicht auch für den einen oder andern interessant im Falle des Falles, was ich natürlich niemanden wünsche.
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Ich schaue nachher mal hier in die Akten. Ich meine, ich hätte so ein Schreiben von einem Kunden hier schonmal gesehen. Aus dem Kopf standen da die Anwaltskosten auch nicht drauf... vielleicht werden die separat/direkt mit der Versicherung abgerechnet.
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Alles gut! Anwaltsrechnung geht direkt zur DEVK. Der blöde Kunde/Klient soll wohl nicht sehen, was es kostet
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Naja hast ja geschrieben, was dein Anwalt alles so machen musste in deinem Fall.
Nun rechne mal die Stunde mit einem Satz von 200-250€ was du normalerweise zahlen müsstest.
Da kommt schon ein nettes Sümmchen zusammen.Hatten letztes Jahr erst den Fall bei meiner Frau wegen der Krankenkasse und dem Mutterschaftsgeld, welches die A*K für 3 Tage nicht zahlen wollte, da die Geburt ja 2 Wochen eher eingeleitet wurde.
Anwaltskosten waren dann unter dem Strich knappe 2300€!!
Dabei hat er "nur" etwas Briefverkehr mit der A*K gehabt. Am Ende hatte die A*K eingelenkt, die 3 Tage Mutterschaftsgeld uns bezahlt und mussten dann natürlich auch die Anwaltskosten übernehmen, da er diese sonst hätte über den Klageweg eingefordert hätte. -
Anwaltskosten gehen nach Streitwert (Stundenkosten nur bei Beratung).
Deshalb: wenn die Bank mal aus versehen x Millionen vom Konto abgebucht hat, gleich zum gut befreundeten Anwalt und Halbe-Halbe machen -
Geilo!
"Einladung" bekommen vor Gericht als Zeuge in der "Bußgeldsache J" zu erscheinen. Ob die wohl um das berechtigte Bußgeld rumkommen?Das glaube ich nicht, Tim!
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Mußt du da Angst haben um dein Leben
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Mußt du da Angst haben um dein Leben
Vor Gericht und auf See ...
Nicht, daß Spike noch ein Bußgeld aufgedrückt bekommt! -
Nene, ich glaube, da bin ich safe. Werde aber auf jeden Fall versuchen ein Firmenauto zu nehmen. Stehe nicht so auf platte Reifen an DarkRoast!
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Und schön auf den Kreis "Verkehr" geachtet bei der Hinfahrt.
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