Im Übrigen könnten die Kommunen dazu gerichtlich dazu verdonnert werden, entschlossener gegen alte Diesel vorzugehen. Der erste Anwohner muss das nur einklagen.
Die Kommunen sind aber nur für den ruhenden Verkehr auf öffentlichen Strassen und Plätzen zuständig. Sie dürfen nicht mal in privaten Parkhäusern geschweige denn auf Firmengelände kontrollieren. In den fließenden Verkehr darf nur die Polizei eingreifen, die untersteht bekanntlich nicht den Kommunen.