Es heißt doch klar und deutlich JAHRES-Fahrleistung (hier kurz: JFL). Also im Jahr = 12 Monate = 365 Tage, gezählt ab Laufzeitbeginn des Vertrages, in dem diese Angabe steht. Keiner schreibt vor, wieviel davon im Monat oder im Quartal abgespult werden dürfen. Wenn Du willst, kannst Du die gesamte JFL auch in einem Rutsch runterradeln und den Wagen die restlichen Tage dieses Laufzeitjahres (nicht Kalenderjahres) stehen lassen.
Angebrochene Laufzeitjahre werden anteilig gesehen, aber immer erst im Nachhinein wenn der Vertrag beendet oder substanziell geändert wird. Bei 6000 km JFL schreibt Dir also niemand vor, dass Du maximal 1.500 km pro Quartal oder 500 km im Monat fahren darfst, sondern nur, dass es IM JAHR nicht mehr als 6000 werden dürfen. Wird der Vertrag nach z.B. 3 Monaten aufgelöst, dann erst entsteht ein Jahresanteil, hier 25%, also 1500 km anteilige JFL.
Wird die JFL angepasst, beginnt die Zählung erneut ab Datum der Anpassung. Wird aus dem Vertrag vor Anpassung eine JFL-Überschreitung eingebracht, geht die zu Lasten der aktuellen, neuen JFL. Betrachte die JFL einfach als eine Art Guthaben, und bei eingebrachter Überziehung geht das erstmal vom aktuellen Guthaben weg.
Hier (soweit ich das durchblicke):
- Vertragsschluss 10/2013 mit 6000 km JFL
- in 3 Monaten 3000 km gefahren, bleiben für 9 Monate noch 3000 km frei, ergo: zunächst keine Überschreitung
- 01/2014 geändert auf 9000 km JFL
- jetzt erst wird das vorige Jahr anteilig genommen, das ist ein Quartal = 25% von 6000 JFL = 1500 zulässige km, 1500 km überzogen
- die Überschreitung von 1500 km geht jetzt von der aktuellen JFL runter, also 9000 - 1500 = 7500 km für 2014
- jetzt ist er in 2014 aber 12000 km gefahren (Tacho 26000 - 38000). Damit hat er, ausgehend von 7500 verbleibende JFL, eine Überschreitung von 4500 km.
Zwei Möglichkeiten
- entweder JFL weiter erhöhen, wenn die 12000 kein einmaliger Ausrutscher waren, und die 4500 km Überziehung darin abbauen (s.o.)
- oder das aktuelle Jahr nur 9000 - 4500 = 5500 km fahren, um das "Konto" wieder auszugleichen.