Ich schätze mal, von euch verkaufen auch so einige hin und wieder oder auch öfter mal was auf eBay, und vermutlich werden die meisten von euch auch das aktuelle Urteil des BGH mitbekommen haben, demzufolge ein unglückseliger Verkäufer nun Schadenersatz zahlen muss, weil er eine Auktion vorzeititg abgebrochen hat, die jedoch schon einen Bieter hatte.
Was mich nun an der Sache stark irritiert: ich habe vor Jahren selbst mal eine Auktion vorzeitig abgebrochen, weil ein Freund spontan Interesse an der von mir angebotenen Ware gezeigt hat. Ich hatte zwar zu dem Zeitpunkt auch schon Bieter, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die damals gültige Regelung die war, dass man eine Auktion sehr wohl auch mit bereits bestehenden Geboten abbrechen kann und darf, SOLANGE dies nicht weniger als 12 Stunden vor dem eigentlichen Auktionsende erfolgt. Und zwar OHNE den Artikel dann an den zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden verkaufen zu müssen! Hat ebay das also mittlerweile geändert??? Oder wars gar nie so?? Spinn ich? Kann sich sonst noch jemand erinnern, dass das mal so gewesen ist?