Schadenersatz wegen Dieselskandal// Mondeo 2.0 Diesel

  • Hallo zusammen,

    der Ford Mondeo 2.0 TDCI scheint ja nun offiziell auch irgendwie vom Dieselskandal betroffen zu sein.

    Jetzt gibt es ein Haufen Anwaltskanzleien, wo man die Prüfung machen kann ob das Modell auch betroffen ist und irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

    Hat einer damit Erfahrungen?

  • Also ich finde dazu nur das und das. Und wenn ich beides zusammenreime, dann trifft es wohl relativ wahrscheinlich den MK5 und nicht den MK4 und ist es ist nicht klar/gesichert, dass hier beim Mondeo eine (rechtlich anerkannte,) illegale Abschalteinreichtung vorliegt. Es besteht wohl aber ein Verdacht. Was man nun tun kann ist sich für Wertminderungsansprüche anmelden (wer es will z.B. auf der Seite der Verbraucherhilfe 24); und zwar für den Fall, dass es eine illegale Abschalteinrichtung wäre.

    Ich für meinen Teil hab anderes vor mit meiner Zeit.

    2 Mal editiert, zuletzt von jofel (16. September 2021 um 16:56)

  • Ich hab damals meine Mondeo extra günstig geschossen, mit 90000tkm weil es Diesel war für knapp 10000€,und damals war grosse Skandal,wo der Diesel quasi Urvater von Corona war.

    Meine gewissen verbietet mir,jetz eine auf Umschuldslahm zu machen.

    Aber jeder so wie der will.

    Ich bin gewohnt ,dass ich für meine Geld Arbeiten gehen musste :phatgrin: Leider.

  • Mich macht stutzig dass es so viele Anwaltsportale gibt die da was machen wollen. Sind relativ seriöse dabei. Hab das mal eingegeben auf einem, und es kam das im Anhang. Ich frag mich bloß woher der Schadensersatz kommen soll. Von dem kleinen Händler wo ich meinen Mondeo als Jahreswagen her hab? Oder vom Ford Konzern? Deshalb wäre mal interessant ob das mal jemand geprüft hat.

  • Das ist alles nur Werbung. Sie wollen, ob sie aber können und bekommen ist eine andere Frage. Mir sind keine Sammelklagen oder sonstige Dinge in Deutschland bekannt über massenhafte Entschädigungen.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Ossi (16. September 2021 um 19:58)

  • 99% der Kanzleien lehnen dich ab wenn das Fahrzeug nicht finanziert ist. Die bearbeiten nur irgendwelche Fehler in den Kreditverträgen.

    mfg frank

  • Leute! Wir sind hier in DEUTSCHLAND, nicht in den USA! Schadenersatz, sowas gibt es nur für Großkonzerne vom Staat wenn man will das diese aufhören unsere Umwelt der Rendite ihrer Aktionäre zu opfern... aber doch nicht für den deutschen Kunden - tz tz tz

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

  • Im Prinzip schon, aber....

    Seit 2018 gibt es bei uns die Musterfeststellungsklage. Da kann ein Klageverfahren für theoretisch beliebig viele Betroffene gemeinsam geführt werden.

    https://www.deurag.de/blog/sammelklage/

    Aber:

    1) Es wurde bislang m.W. nur eine einzige Musterfeststellungsklage geführt, gegen VW, und die endete in einem Vergleich - alle Pech gehabt.

    2) Einreichen kann das nur ein zugelassener Verein wie der Verbraucherverein oder der ADAC, aber keine Anwalt.skanzlei. Folglich sind diese Anwaltsanzeigen allesamt irgendwas zwischen billiger Werbung, Bauernfängerei oder Abzockversuche.

  • Danke erstmal für die vielen Antworten und Meinungen. Bleiben wir mal sachlich bitte. Ich habe nach Erfahrungen gefragt ob jemand damit tatsächlich schon zu tun hatte und nicht nach Meinungen.....ich weiß es gibt ja in Deutschland viele Hobbyanwälte wie es aussieht, Hobbyvirologen und einen Haufen Hobbybundestrainer....

    Also bitte schreibt erstmal nur, wer sowas tatsächlich schon versucht, oder in direktem Umfeld davon gehört hat.

    Ich habe gestern mit einer Kanzlei und der Rechtschutzversicherung telefoniert. Es ist wohl tatsächlich so, dass der 2.0 TDCi betroffen ist. Was der Anwalt nicht weiß, ob bei Ford das Update für das Abschalten der Unerlaubten Einrichtung schon zwangsinstalliert wird beim Service. Davon muss die Werkstatt einen auch nicht in Kenntnis setzen. Ich werde da mal nachfragen. Irgendwann ist es dann so, dass vom Kraftfahrt-Bundesamt das Erlöschen der BA für das Modell angedroht wird und dann muss es zwangsinstalliert bzw. abgeschaltet werden.

    Wenn die illegale Einrichtung abgeschaltet ist, verbraucht das Auto mehr. Das führt für den Fahrer zu höheren Kosten und zum Wertverlust. Darauf hat man Schadenersatz. Und darauf richten sich die Klagen. Also wieviele KM man gefahren hat und welchen Zeitwert das Auto hat bzw. theoretisch hätte wenn es nicht manipuliert wäre. Das sind in der Regel so Aussage 5000€ im Schnitt. Die Kanzlei reicht das bei der Rechtschutzversicherung ein, die genehmigen und dann wird erst geklagt. Wenn sogar die Rechtschutzversicherung davon weiß und solche Klagen bezahlt, dann kann das wohl keine Bauernfängerei sein. Also klingt erstmal alles ok.

    Diese Kanzlei allerdings hat bisher keine Klage gegen Ford/Volvo am Laufen. So einem müsste man erst suchen. Gegen VW und Opel laufen solche schon bei denen, da kann man sich problemlos anschließen.

  • wie wir dir schon schrieben, und ja wir sind sachlich, laß es! In meinen Augen wollen sich Jahre später, Rechtsanwälte bereichern. Was willst du damit erreichen? Denkst du du bekommst Geld? 5000€ für ein Auto was fast soviel Wert ist? Und in Germany legt keiner dein Auto still! Oder stehen tausende VW auf der Deponie und fahren nicht mehr.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Betroffene Diesel-Fahrzeuge von Ford

    • Ford C-Max 1.5 (Euro 6)
    • Ford C-Max 2.0 (Euro 6)
    • Ford Focus 1.5 TDCi (Euro 6)
    • Ford Kuga 2.0 TDCi 2×4 (Euro 6)
    • Ford Mondeo 2.0 Duratorq TDCi (Euro 6)

    Der mk 4 damit raus ist ja kein Euro 6

  • Und selbst wenn, welcher reale Wertverlust wäre bei einem 7-jährigen Mittelklassewagen einklarbar, wenn der nach Umprogrammierung tatsächlich ein paar Zehntel mehr verbraucht? Unrealistisch. Gewinner wäre nur die Kanzlei.

    Praktische Erfahrungen? Bei Ford? Eher kaum jemand.

    "Anschließen" kann man sich im deutschen Recht nur an eine Musterfeststellungsklage. Ansonsten sind es immer Einzelklagen. Bei mehreren gleichlautenden Klagen muss der Anwalt nichts neu verfassen sondern nur die Klageschrift kopieren, deshalb schauen sie gerne nach vergleichbaren Fällen. Aber jeder Kläger löst einen eigenen Prozess aus. Die Rechtschutzversicherung ist dabei für die Kanzlei fast wichtiger wie für Dich, denn sonst tun sie's eh nicht, weil die Erfolgsaussichten mau sind.

    Bei VW haben ein paar wenige, frühe Einzelkläger wirklich was bekommen. Die große Masse ging mit dem Vergleich in der MF-Klage quasi leer aus. "Anschließen" kann man sich da auch nicht mehr, das ist juristisch abgeschlossen und liegt nun als Referenzurteil auf dem Tisch.

    Bei Opel und Ford gibt es m.W. (noch) keine MF-Klage.

    Ich würde auch keinen Gedanken daran verschwenden.

    Also klingt erstmal alles ok.

    Denk dran, es sind Juristen. Es ist ihr Job, dass es "okay" klingt. ;)

  • Danke erstmal für die vielen Antworten und Meinungen. Bleiben wir mal sachlich bitte. Ich habe nach Erfahrungen gefragt ob jemand damit tatsächlich schon zu tun hatte und nicht nach Meinungen.....

    Wir haben versucht Dir klar zu machen, mal mehr mal weniger sachlich,. das man nur mal seinen gesunden Menschenverstand einschalten braucht und weniger auf Meinungen und Werbung anderer reinfallen sollte. Die Frage ich ja auch was Du dir davon erwartest? Bis heute kann ich mit meinem 10 Jahre alten FL 2.2 noch überall reinfahren und hinfahren, also sehe ich da kein Problem.

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

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