Nebler raus werfen?

  • Moin da diese blöden Nebler alle 2 Jahre Stress machen beim TüV wollte ich mal fragen kann ich die nach bemängeln des tüvlers noch raus schmeißen und zur erneuten Vorführung damit fahren?

    Wollte wenn es machbar ist im nächsten Schritt die glühmittel entfernen und die scheinwerfer ausbauen und das Glas davon schwarz matt lackieren, da ich keine Blenden dafür finde.

  • Im Internet steht viel über deine Frage. Alle sind sich da einig, NSW sind keine Pflicht. Wenn sie da sind müssen sie gehen, sind sie weg, kann ja nix gehen. NSL dagegen ist Pflicht. Ob du im Nachgang das jetzt noch machen kannst, sagt dir dein Prüfer. Und einfach überlackieren reicht bestimmt nicht. Ausbau muß schon sein. Denn was alles am Auto ist, muß tüv konform sein und funktionieren.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Wenn mechanisch keine verbaut sind, sprich da wo die Nebler sitzen eine Blindblende ist, der Lichtschalter keine entsprechende Stellung aufweist und vor allem die Nebler ausprogrammiert weder können sodass es nicht zu Fehlermeldungen (DTCs) kommt, dann sollte das kein TÜV Prüfer dieser Welt beanstanden können. Die zahlreichen Ausstattungsvarianten der Fahrzeuge kann niemand kennen, was nicht dran ist und nicht Pflicht, wird nicht entdeckt.

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

  • Nach § 52 Abs. StVZO gelten Nebelscheinwerfer als zusätzliche Beleuchtungseinrichtung und sind nicht zwingend am Auto zu montieren.

    So gesehen sollte es funktionieren. Aber ob es reicht das Glas zu lackieren wage ich zu bezweifeln. Damit ist die Beleuchtungseinrichtung immer noch montiert und muss Betriebsbereit sein. Mein Vorschlag: kpl. demontieren und dann zu TÜV. Hinterher die die lackierten Teile einbauen. Damit ist der augenblicklicher Mangel erstmal beseitigt. Ob es dann bei der nächsten HU Ärger gibt, ist natürlich eine andere Frage.


    SpielbahNer

  • Ok also raus nehmen und mit löchern fahren wäre dann eher angebracht? Zur Sicherheit rufe ich morgen nochmal beim tüv oder ffh an die sollten es ja wissen.

  • Und willst Du sie dann in 2 Jahren wieder rausbauen?

  • kann ich die nach bemängeln des tüvlers noch raus schmeißen und zur erneuten Vorführung damit fahren?

    Es kommt drauf an was im Bericht bei dir steht. Nur das wird bei der Nachprüfung kontrolliert. Und es kommt dann auf den Prüfer an, ob er bei fehlenden NSW sagt ist ok oder auf eine Funktion besteht, weil es im Bericht ja vermerkt ist.

    So wie andere auch schon geschrieben haben, sind diese keine Pflicht, müssen aber demontiert werden.

    Dein Prüfer war aber sehr genau, bei meinem Mondeo funktionierte das 3 Bremslicht und beim Toyota hinten 1 Standlicht nicht, hat nicht mal im Bericht was vermerkt sondern nur gesagt ich soll es machen.

    Sollte er nicht, wie auch bei Scheinwerfer, prüfen und diese einstellen?

    Erst 230 Tkm. Nachwuchs: Corsa F 1.5 Diesel (Leider kein passenden Fiesta Diesel gefunden)

  • Er stellt eigentlich nix ein, das machen die wenn aus Kulanz.

  • Ok also raus nehmen und mit löchern fahren wäre dann eher angebracht? Zur Sicherheit rufe ich morgen nochmal beim tüv oder ffh an die sollten es ja wissen.

    Löcher werden vermutlich nicht akzeptiert. Aber die Einstiegs-Mondeos hatten hier eine Blende.

    Wenn man aber den NSW ausbaut, dann sollte auf den Stecker eine passende Abdichtkappe, sonst zieht man Wasser in den ganzen Kabelbaum.

    :00000156: Wir sind über'n Berg, es geht bergab! Unser treuer Begleiter bisher in: D, A, CH, F, I , MC, L, B, NL, DK, S

  • Genau Endurance, sowas gab es ja auch für FL ohne LED-TFL, die hatten da auch Blenden drin. Mit "Löchern" in der Frontschürze kommt der garantiert nicht durch den Tüv ;)

    Rausprogrammieren musst Du sie auf jeden Fall: https://mk4-wiki.denkdose.de/artikel/elmcon…glight_function
    Und dann würde ich noch die entsprechende Sicherung und Relais entfernen. Muss nicht, aber wennschon, dennschon...

    Interessant zu wissen wäre noch ob es jemals einen Lichtschalter (https://mk4-wiki.denkdose.de/artikel/lichtschalter/varianten) ohne Nebenlscheinwerfertaste im Regler gab? Ich kenne nur die mit NSW und NSL. Wenn es den nie gab, ist es auch ok wenn die Taste da ist, aber keine Funktion hat.

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

  • Er stellt eigentlich nix ein, das machen die wenn aus Kulanz.

    Beim mir jedes mal, dann zeige ich ihm den vollen Kofferraum und wieder zurück 😭

    Erst 230 Tkm. Nachwuchs: Corsa F 1.5 Diesel (Leider kein passenden Fiesta Diesel gefunden)

  • Das mag sein, machen die auch meistens, aber eigentlich gehört das nicht zu deren Aufgaben.

  • Ja normalerweise machen die das wenn die sich im eingebauten Zustand noch einstellen lassen. Eigentlich reicht ja ein ph3 oder px3 Dreher aber bei denen geht das so nicht müssen raus und von hinten gedreht werden. Da das stellrad so zur Seite geht beim drehen.

  • Bei habe ich nix raus programmiert.... ich hab die NSW durch Tagfahrlichter ersetzt.... und gut war es..... kein Problem beim TÜV bisher gehabt....

  • Ja normalerweise machen die das wenn die sich im eingebauten Zustand noch einstellen lassen. Eigentlich reicht ja ein ph3 oder px3 Dreher aber bei denen geht das so nicht müssen raus und von hinten gedreht werden. Da das stellrad so zur Seite geht beim drehen.

    Ist es nur bei deinen so, das sie sich verstellen oder generell bei vFL Modellen?

    Erst 230 Tkm. Nachwuchs: Corsa F 1.5 Diesel (Leider kein passenden Fiesta Diesel gefunden)

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