Auto abgemeldet verkaufen?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mein Auto verkaufen, für Probefahrten bleibt es angemeldet. Ich würde es gerne abgemeldet übergeben, verstehe aber nicht, wie das praktikabel ablaufen soll.

    Sowohl ich als auch der Käufer bräuchten ja die Papiere. D.h. er müsste probefahren, bezahlen, dann nach Abmeldung durch mich die Papiere abholen, bei sich das Fahrzeug anmelden und dann ein drittes Mal mit seinen Kennzeichen wiederkommen?

    Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Wenn ihr euch einig seit meldest du ab und er kommt mit einem Roten Kennzeichen und nimmt ihn mit, fertig.

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Verstehe den Aufwand nicht! Wozu? Kaufvertrag, darin verpflichtet sich Käufer Ummeldung in der vorgeschriebenen Zeit. Wenn etwas sein sollte hast du den Kaufvertrag mit der Zeit des Verkaufes. Außerdem kostet das abmelden mich auch noch Geld.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Wenn ihr euch einig seit meldest du ab und er kommt mit einem Roten Kennzeichen und nimmt ihn mit, fertig.

    Ja, das haben wir früher so gemacht. Heutzutage ist das aber nicht mehr so einfach an rote Kennzeichen ranzukommen. Das haben nur noch Werkstätten und die leihen die eher nicht aus...

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

  • Verstehe den Aufwand nicht! Wozu? Kaufvertrag, darin verpflichtet sich Käufer Ummeldung in der vorgeschriebenen Zeit. Wenn etwas sein sollte hast du den Kaufvertrag mit der Zeit des Verkaufes. Außerdem kostet das abmelden mich auch noch Geld.

    Da gehst Du aber eher gutgläubig an die Sache ran. Zugegeben, die allermeisten Geschäfte laufen so und wiederrum die allermeisten geht gut. Aber Du kannst auch ganz schön Probleme bekommen wenn derjenige nicht wie abgesprochen ummeldet.

    "Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information."

    Albert Einstein

  • Einen Tod muss man sterben:

    Entweder man meldet das Fahrzeug selber ab (max. Sicherheit, aber Aufwand + Kosten) oder man vertraut dem Käufer, dass der den im Kaufvertrag unterschriebenen Pflichten nachkommt (weniger Sicherheit, kein Aufwand, keine Kosten).

    Ich habe meinen Mk4 gerade erst an einen Exporteur verkauft, der viele positive Bewertungen hatte. Und die Abmeldung durch ihn lief auch wie versprochen problemlos.

    Bei der Gelegenheit habe ich auch mal kurz ins Kleingedruckte der Versicherung geschaut: Als Verkäufer ist man verpflichtet, einen Verkauf umgehend formlos der Versicherung und der "eigenen" Zulassungsstelle mitzuteilen. Habe ich per Mail gemacht.

    Die Abmeldung durch den Käufer kann in einer beliebigen Zulassungsstelle erfolgen. In meinem Fall hat mir der Verkäufer die genannt, wo er hingeht.

    Dort habe ich zu meiner Beruhigung per Mail angefragt, ob das Fahrzeug mit der Brief-Nr. XYZ abgemeldet wurde (inkl. Kopie des Kaufvertrages) und habe tatsächlich eine Bestätigung per Mail darüber bekommen.

    Mondeo Turnier 2.0 FFV Titanium, Thunder, ACC, IVDC, Bi-Xenon, KeyFree+PowerStart, Alarmanlage, Solarreflect, PDC vorn u. hinten, TPMS, Sitzklima, Luftqualitätsmesser+kühlbares Handschuhfach, Sony-6CD, Bluetooth-FSE incl. S&C, Außenspiegel anklappbar, silberfarbene Dachreling, Notrad incl. Wagenheber

    Selbsteinbau: Rückfahr- u. Front-Kamera mit 9" TFT-Monitor in der Sonnenblende, Ambiente-Beleuchtung in den Türgriffmulden, Rückstrahler an allen 4 Türen beleuchtet

    Baumonat 10/2008

    Einmal editiert, zuletzt von gobang (23. Februar 2020 um 12:18)

  • Genau so und das reicht auch. Problem ist nämlich schon, das abgemeldete Autos nicht mehr so einfach von A nach B kommen. Oder der Käufer muß sich ein KurzZulassungsKennzeichen holen oder ein Rotes besorgen oder oder. Und das schreckt einige Private ab, zu kaufen.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

  • Ich sehe da keine Problem mit Abmelden, wie lange der TÜV noch gültig ist.

    Der Käufer kann sich dann Kurtz Kennzeichen ,oder richtige Kennzeichen holen.Wenn der Käufer Anzahlung macht, konnte man dann Kaufvertrag aufsetzen, ganze Papier Unterlage aushändigen was der braucht zum Anmelden, nur die Schlüssel und Fahrzeug dann abgeben wenn der Rest betrag gezahlt ist.

    Probefahren kann der Käufer vorher machen wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist. So hab ich es praktiziert bei meine Letzte Verkaufte Fahrzeuge .

    Abmeldung gebühr ist glaub ich um die 35€,warum sollte man Risiko eingehn bei fremde Personen.Oder der Käufer erledigt es alles in einem Rutsch .

    Beim Bekannten Kreis ist andere Geschichte ,kann man dann selbst Endscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen.

  • Mit roten Kennzeichen ist da sowieso so einfach nichts.

    Der Käufer kann sich zur Überführung 5 Tages Kurzzeitkennzeichen über seine Versicherung besorgen.

  • ja super, hat das einer schonmal von euch gemacht? Seit der Neuregelung kannste es einfach vergessen. Wird einem nur unnötig schwer gemacht.

    Mondeo 1993 CLX 16V 90PS
    Mondeo 2008 Titanium X 2.5T 270PS
    Mondeo 2010 2.0T Titanium S 240PS

  • hallo, neue Regeln seit 2014,ist halt nur das es schwierig ist Auto zum überführen ohne gültigen Tüv Bescheinigung.Dann hilft nur Trailer, oder Rote Kennzeichen von Verkstat.

    Beim Gültigen Tüv Bescheinigung, ist alles bei Altem geblieben,heißt man kann das Auto mit Gelbe Kenzeichnen ( 5 tage kennzeichen) Probe fahren ,oder zum Überführungs von Fahrzeug brauchen.

    Hab es bis jetzt mit zwei Autos gemacht.beide waren mit gültigen Tüv.

    Dritte war ohne Tüv ,da ging es nur mit Hänger,oder mit Gelbe Kennzeichen zum Nächste ligende TÜV In Selbigen Stadt.

    Dann ist es auch an Gelben kennzeichen erkennbar,da steht der PLZ von Stadt wo der Wagen her kam.

    Mfg

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mein Auto verkaufen, für Probefahrten bleibt es angemeldet. Ich würde es gerne abgemeldet übergeben, verstehe aber nicht, wie das praktikabel ablaufen soll.

    Sowohl ich als auch der Käufer bräuchten ja die Papiere. D.h. er müsste probefahren, bezahlen, dann nach Abmeldung durch mich die Papiere abholen, bei sich das Fahrzeug anmelden und dann ein drittes Mal mit seinen Kennzeichen wiederkommen?

    Oder habe ich das falsch verstanden?

    Z. B. hier wirds ganz gut erklärt: https://www.bussgeldkatalog.org/auto-verkaufen-abmelden/

    FAQ: Abmeldung beim Autoverkauf

    Muss ich mein Auto abmelden, bevor ich es verkaufe?Nein, Sie sind nicht verpflichtet, das Auto abzumelden, bevor Sie es verkaufen. Dies ist Ihre freie Entscheidung.

    Was spricht dagegen, das Auto vor dem Verkauf abzumelden?Ein abgemeldetes Auto darf nicht im Straßenverkehr geführt werden. Dies kann eine Probefahrt und die Überführung des Fahrzeugs erschweren.

    Welchen Nachteil hat es, das Auto vor dem Verkauf nicht abzumelden?Es kann Ihnen passieren, dass der neue Fahrzeughalter das Auto nicht zeitnah ummeldet. Für die Behörden gelten Sie bis damit weiterhin als Halter und müssen die Kfz-Versicherung für das Auto bezahlen, obwohl es Ihnen gar nicht mehr gehört.

    Die Probefahrt und die Überführung des Autos werden also für den Käufer erschwert, wenn Sie, bevor sie das Auto verkaufen, es abmelden. Abhilfe kann nur ein Kurzzeitkennzeichen schaffen, mit dem die Probe- bzw. Überfahrt ermöglicht wird oder die Abholung per Anhänger. Das gelbe Kennzeichen gilt für maximal fünf Tage. Das bedeutet, dass in dieser Zeit ein nicht mehr angemeldetes Auto auch zu verkaufen und abzuholen ist. Verzögert sich der Ablauf oder springt der Käufer ab, muss unter Umständen ein neues Kurzzeitkennzeichen organisiert werden.

    Ein sogenanntes 5-Tage-Kennzeichen kann nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei z. B. einem Diebstahl wird der Schaden also nicht durch den Versicherer übernommen. Es ist daher auch verständlich, dass viele Interessenten dadurch abgeschreckt werden können. Sie sollten also bereits in der Anzeige erwähnen, dass Sie ein angemeldetes Auto zu verkaufen haben. Dann können sich potentielle Käufer entsprechend darauf einstellen.

    "Jetzt, wo ich weiß wie es geht, versteh ich auch die Bedienungsanleitung :golly: "

  • Ihr wisst aber schon das die roten nicht dafür sind ein Auto was du dir privat gekauft hast von a nach b zu bekommen? Eine Firma der diese gehören hingegen darf es wenn es als probefahren deklariert wird.

    Wenn dein Auto plus dein Kennzeichen und dein perso neu sind ist die Abmeldung doch kein Problem. Du lässt den jenigen damit nach Hause fahren und meldest abends dein altes kennzeichen online ab.

  • Und nicht vergessen vor der Probefahrt und bei der Abholung die aktuelle fahrerlaubniss zu prüfen solange die Kiste noch auf euren Namen läuft. Denn wenn da etwas nicht stimmt und ein Unfall passiert gibt's nix als dumme Gesichter.

  • Ich verkaufe nur abgemeldet. Dazu muss man aber eine private Stellfläche haben. So lange das Fahrzeug auf mich zugelassen ist hafte ich (meine Versicherung) auch für alle Schäden. Wenn der Käufer also auf der Heimfahrt einen Unfall baut geht es an meine Prozente. Außerdem sollte man auch mal nachsehen ob man bei der Versicherung wegen Rabatt einen eingeschränkten Fahrerkreis (Ehepartner, Kinder nicht unter x Jahren) hat, dann wird es im Falle des Falles noch mal teuer.

    Ob man das Risiko eingeht muss jeder selbst wissen.

    Mein Verbrauch 677593_3.png

  • Ich verkaufe nur abgemeldet.

    Ich ebenfalls und schraube die Schilder runter , selbst wenn der Käufer im selben Landkreis wohnt.

    Ich habe zweimal Ärger gehabt und das waren zudem noch Bekannte und ein Arbeitskollege .

    Gruß Tom :fahrenlenkrad:

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »digdog« (Heute, 01:96)

  • Ich nie. Und das bei 17 Autos. Oh doch einmal:doublethumbsup:Wollten nach 3 Monaten mein verkauftes Auto zwangsstilllegen, weil ich keine Versicherung und Steuer mehr bezahle. Kurz den Kaufvertrag vorgelegt und alles war in Butter.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selber nicht schlimm, weil man ja tot ist ... schlimm ist es für die anderen .... genauso ist das übrigens wenn man doof ist! :D

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